Mut zur Wahrheit
Ramona Storm
AfD
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Frage von Andreas F. •

Sind Sie für die "Remigration" / Deportation Nicht-Assimilierter ?

falls ja, wie erfolgt ungefähr die Durchführung?

Mut zur Wahrheit
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Andreas F.,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihre Fragestellung an mich persönlich bedanken und Ihnen mit dem
folgendem Text Ihre Frage angemessen beantworten.
Um Ihnen Ihre Frage korrekt beantworten zu können, ist eine Klärung der von Ihnen genannten
Begriffe notwendig. So ist der Begriff Remigration deutlich von einer „Deportation“ zu unterscheiden.
Des weiteren ist die Beschreibung „Nicht-Assimilierter“ unscharf und eine klar umrissene Deutung
dieses Begriffs lässt sich aus Ihrer Frage nicht herauslesen.
Unter Remigration ist die freiwillige Rückkehr von eingewanderten Menschen - also Migranten – in
Ihre Heimatländer zu verstehen. Unter der Begrifflichkeit „Deportation“ versteht man gemeinhin die
zwanghafte Umsiedlung oder Ausweisung (u. a. Abschiebungen) von Einzelpersonen oder Gruppen.
Der Begriff „Deportation“ ist historisch bedingt äußerst stark konnotiert und im Rahmen einer
Diskussion um die Herausforderungen der Massenmigration nach Deutschland nicht dienlich. Daher
ist bei der Durchsetzung geltenden Rechts eine Ausweisung sinnvollerweise als Abschiebung zu
bezeichnen. Dies muss im Einklang mit geltendem Recht geschehen.

Zumindest in diesem Sinne forderte Bundeskanzler Olaf Scholz:
„Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu
bleiben“, sagte Scholz dem Spiegel. Wer in der Bundesrepublik keine Bleibeperspektive habe, „weil er
sich nicht auf Schutzgründe berufen kann, muß zurückgehen“.

Die Stellungname des Bundeskanzlers findet hierbei meine persönliche Zustimmung, als auch die der
AfD-Fraktion. Klar ist hierbei auch, dass „Deportationen“ welche nicht im rechtsstaatlichen Prozess
beschlossen und durchgeführt werden eine Menschrechtsverletzung darstellen und somit von meiner
Person als auch der AfD-Fraktion abgelehnt werden. Dass die AfD eine „Deportation“ in diesem Sinne,
wie gemeinhin von vielen Medien und Politiker der Altparteien unterstellt wird, in Betracht zieht ist
eine unwahre Unterstellung und ein Versuch. den unbelasteten Begriff Remigration negativ – im
Sinne einer „Deportation“ – zu framen. Die Art Ihrer Fragestellung zeigt, dass diese Methodik
durchaus funktioniert.
Remigration ist im Sinne der freiwilligen Rückkehr in der aktuellen Lage notwendig und äußerst zu
begrüßen. Hier geht es darum Anreize zu schaffen, die den Migranten dazu veranlassen freiwillig die
Ausreise anzutreten. Einen möglichen Ansatz hat der Bundestag bereits 1984 mit dem
Rückkehrhilfegesetz (RückHG) verabschiedet. Solche bereits bestehenden Instrumente können der
aktuellen Lage angepasst und weiterentwickelt werden. Des Weiteren möchte ich Sie an unser
Wahlprogramm verweisen, welches „Remigration statt Talentabwerbung“ vorsieht.
Leider ist nicht ersichtlich, was Sie unter „Nicht-Assimilierter“ verstehen. Eine Abschiebung muss auch
möglich sein, wenn die betreffende Person die freiheitlich demokratische Verfasstheit Deutschlands
sowie seine deutsche Leitkultur aus politischen, kulturellen oder religiösen Gründen ablehnt oder ihr
gar in feindlich Gesinnung gegenübersteht. An dieser Stelle möchte ich an die Aussagen der aktuellen
Innenministerin Nancy Faeser verweisen, die forderte „Angehörige von Gemeinschaften der
Organisierten Kriminalität“ – gemäß einem Diskussionspapier – „unabhängig von einer
strafrechtlichen Verurteilung“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Diese Forderung wird ebenfalls von der
Gewerkschaft der Polizei unterstützt. Ich, sowie die AfD-Fraktion halten diesen Schritt als überfällig.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Ramona Storm
Mitglied des bayrischen Landtags

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