Frage an Ramona Pop von Familie K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Pop,
im Februar 2006 erhielten wir als Mieterinnen und Mieter in der Friedrich-Wilhelm-Stadt in Berlin-Mitte einen Brief von Ihrer Kollegin, Bezirksstadträtin, Abteilung Stadtentwicklung, Frau Dorothee Dubrau. Hierin wurde uns mitgeteilt, dass die entsprechende Erhaltungsverordnung mit Milieuschutz überprüft werden solle. Als Bewohner eines unsanierten Hauses sind unsere Familie und viele weitere Menschen existentiell vom Erhalt dieser Verordnung abhängig! Deshalb nahmen wir letzte Woche mit großer Sorge die Nachricht entgegen, dass zur Zeit ein Verfahren läuft, mit dem Ziel einiger Immobilienmakler, diese Verordnung zu kippen. Für viele Familien in Mitte wäre eine solche Entwicklung fatal.
Weiterhin vermissen wir als Mieterinnen und Mieter in der Friedrich-Wilhelm-Stadt einen erweiterten Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, wie er in anderen Bezirken besteht. Frau Pop, wie gehen Sie mit dieser Situation um, gerade wo Sie mit dem Motto "Kinderfreundlichkeit ist Trumpf" Kindern und Jugendlichen in Mitte ausreichend Spiel- und Freiräume schaffen wollen? Wenn auch noch die letzten Familien, Kinder und Jugendlichen aus der Friedrich-Wilhelm-Stadt verdrängt sind, wird es dafür leider zu spät sein!
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus und beste Grüße!
Familie Köder
Sehr geehrte Familie Köder,
Sie haben natürlich vollkommen Recht mit Ihrer Aussage, dass die beste Kinderfreundlichkeit nichts Wert ist, wenn niemand mehr da ist, der in den Genuss dieser Freundlichkeit kommen kann.
Um den befürchteten Verdrängungsdruck zu verhindern, setzen sich Bündnis 90 / Die Grünen von Anbeginn für eine Milieuschutzsatzung für die Friedrich-Wilhelm-Stadt ein. Doch nun werden Teile dieser Milieuschutzsatzung von den Eigentümern zur Disposition gestellt. Ein Eigentümer ist vor Gericht gezogen um Teile der Satzung zu "kippen" (z. B. den Genehmigungsvorbehalt beim Einbau von Aufzügen und den damit zusammenhängenden Mietsteigerungen). Im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Gericht die Überprüfung der Satzungskriterien gefordert. Aus diesem Grunde wurde eine Befragung durch das Büro TOPOS beauftragt. Die Ergebnisse dieser Befragung sollen nachweisen, dass es noch einen erheblichen Teil von sanierungsbedürftigen Wohnungen gibt, bei denen die Mietsteigerungen nach einer Modernisierung zu einer Verdrängung der Mieterschaft führen könnten. Das Gutachten wird demnächst dem Gericht vorgelegt. Wie das Gericht entscheidet ist z. Zt. nicht absehbar.
Wir hoffen natürlich, dass die Milieuschutzsatzung bestätigt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, werden sich Bündnis 90 / Die Grünen umgehend dafür einsetzen, dass andere Mieterschutzregelungen geprüft und sollten diese umsetzbar sein, sofort eingeleitet werden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns wie bisher für alle Maßnahmen einsetzen werden, die eine Verdrängung des Wohnens und der Bewohner/innen aus der Innenstadt verhindern.
Ihren Wunsch nach einem einen erweiterten Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen teile ich. Leider hat der Senat für den Bezirk Mitte diesen Mieterschutz, wie er z. B. im angrenzenden Bezirk Pankow besteht, abgelehnt. Hier sehen wir dringenden Veränderungsbedarf. Unterstützen Sie uns, damit wir diesen Veränderungsbedarf in konkrete Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter des Bezirkes Mitte umsetzen können. Bündnis 90 / Die Grünen stehen für ein lebendiges Berlin, in dem Platz für alle Menschen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ramona Pop