Copyright: Tobias Koch
Antwort von Ralph Brinkhaus
CDU
• 06.09.2021

Letzteres bedeutet aber explizit nicht, dass der Staat Religionen oder Weltanschauungen gleichgültig gegenübersteht, sondern durchaus die Kooperation in einigen Feldern, beispielsweise bei der Seelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, verfassungsrechtlich zugelassen ist.

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