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Ralph Brinkhaus
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Frage von Karl S. •

Herr Brinkhaus, Was tun sie dafür, dass der Bundestag endlich wieder kleiner wird. Z.B. maximal 500 Abgeordnete. Es kann doch nicht so schwer sein, außer, es geht nicht um die Sache.

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Sehr geehrter Herr Stiefel,

vielen Dank für Ihre Frage.

wie ich mehrfach in der Öffentlichkeit betont hatte, war und ist mir und meinen Kolleginnen und Kollegen die im Oktober 2020 beschlossene Wahlrechtsreform sehr wichtig und wir nehmen dieses Thema sehr ernst, gerade auch weil wir wissen, dass vielen Menschen ein XXL-Bundestag nicht vermittelbar ist.

Bei diesem Thema sind sehr viele Positionen und Argumente vorgebracht wurden. Denn es geht – entgegen der einen oder anderen Meinung - nicht um die Sicherung irgendwelcher Posten, sondern darum, dass das deutsche Wahlsystem, welches aus guten Gründen aus einer Kombination aus Personen- und Verhältniswahl besteht, gewahrt wird und durch Änderungen nicht zu einer Aushebelung dieses Wahlsystems führt.

Natürlich gibt es immer noch mehr, was man machen kann. Fakt ist aber auch, dass wir über 7 Jahre lang versucht haben, zu dem Thema eine Einigung zu erzielen und die verschiedenen Positionen und Meinungen bis heute nicht vereinen konnten. Ende letzten Jahres haben wir – nicht zuletzt auch wegen meiner Beharrlichkeit – endlich eine Lösung gefunden und darüber bin ich persönlich auch sehr froh und dankbar.

Um weitere Vorschläge zu entwickeln, haben wir zudem im April der Einsetzung einer Kommission zur Reform des Bundeswahlrechts und Modernisierung der Parlamentsarbeit auf den Weg gebracht. Zu den Themen der Kommission zählen die Begrenzung der Vergrößerung des Deutschen Bundestages über dessen Regelgröße (598 Abgeordnete) hinaus, die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament, die Modernisierung der Parlamentsarbeit, die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre und die Dauer der Legislaturperiode, die Begrenzung der Amtszeiten des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin sowie die Bündelung von Wahlterminen. Dazu soll die Kommission Empfehlungen erarbeiten, dem Bundestag bis zum 30. September 2021 einen Zwischenbericht vorlegen sowie bis zum 30. Juni 2023 einen Abschlussbericht.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

 

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