Unser Fokus muss nun darauf liegen, unsere Landsleute und die Menschen rauszuholen, die uns geholfen haben.
Am 06.08.21 habe ich eine Frage von Herrn Noack zu diesem Thema bereits ausführlich beantwortet und verweise entsprechend darauf.
die von Ihnen gewünschten Informationen zur Anzahl geimpfter und ungeimpfter Mitglieder des Deutschen Bundestages unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, so dass ich Ihnen hier keine Auskünfte geben kann.
Wenn diese Impfungen abgeschlossen sind, finde ich es richtig, dass die Steuerzahler nicht mehr für die Tests derer aufkommen müssen, die sich nicht impfen lassen wollen.
So lange das nicht der Fall ist, werden leider auch etwaige Einschränkungen, wie bspw. das Tragen von Masken, bestehen bleiben, um eine ungehinderte Verbreitung des Virus unter den Bevölkerungsgruppen, die sich (noch) nicht impfen lassen können (bspw. Kinder unter 12 Jahren), zu verhindern.
Die Entscheidung darüber, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters. Für die Zulassung ist entscheidend, dass die formellen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.