Ich kann Ihre Einschätzung einer grundsätzlichen Diskriminierung gegenüber älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht teilen.
Bereits seit 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
So lange das nicht der Fall ist, werden leider auch etwaige Einschränkungen, wie bspw. das Tragen von Masken, bestehen bleiben, um eine ungehinderte Verbreitung des Virus unter den Bevölkerungsgruppen, die sich (noch) nicht impfen lassen können (bspw. Kinder unter 12 Jahren), zu verhindern.
Die Entscheidung darüber, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters. Für die Zulassung ist entscheidend, dass die formellen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.
Letzteres bedeutet aber explizit nicht, dass der Staat Religionen oder Weltanschauungen gleichgültig gegenübersteht, sondern durchaus die Kooperation in einigen Feldern, beispielsweise bei der Seelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, verfassungsrechtlich zugelassen ist.
Mir drängt sich allmählich der Eindruck auf, dass Sie nicht an einem konstruktiven Austausch interessiert sind.