Copyright: Tobias Koch
Antwort von Ralph Brinkhaus
CDU
• 06.09.2021

So lange das nicht der Fall ist, werden leider auch etwaige Einschränkungen, wie bspw. das Tragen von Masken, bestehen bleiben, um eine ungehinderte Verbreitung des Virus unter den Bevölkerungsgruppen, die sich (noch) nicht impfen lassen können (bspw. Kinder unter 12 Jahren), zu verhindern.

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Antwort von Ralph Brinkhaus
CDU
• 06.09.2021

Die Entscheidung darüber, welche Parteien zur Wahl zugelassen werden, entscheidet der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz des Bundeswahlleiters. Für die Zulassung ist entscheidend, dass die formellen und rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

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Antwort von Ralph Brinkhaus
CDU
• 06.09.2021

Letzteres bedeutet aber explizit nicht, dass der Staat Religionen oder Weltanschauungen gleichgültig gegenübersteht, sondern durchaus die Kooperation in einigen Feldern, beispielsweise bei der Seelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, verfassungsrechtlich zugelassen ist.

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