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Ralph Brinkhaus
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Frage von Regina R. •

Wurde mittlerweile legitimiert, dass nur noch Berufspolitiker das Arztgeheimnis für sich beanspruchen dürfen?

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
mit dem Argument der ärztlichen Schweigepflicht erhalten wir keine Auskunft über den Impfstatus unserer Abgeordneten, die doch eine Vorbildfunktion erfüllen sollten.
Warum sollen dann wir Bürgerinnen und Bürger uns nicht auf die ärztliche Schweigepflicht berufen, wenn es um Zutritt zu Gastronomie, Friseur etc. bzw. um den Arbeitsplatz geht?
Dürfen ungeimpfte Abgeordnete weiterhin das Parlament und andere Amtsgebäude aufsuchen oder müssen sie aus dem Homeoffice heraus ihrer Tätigkeit nachgehen?
Oder wurde mittlerweile legitimiert, dass nur noch Berufspolitiker das Arztgeheimnis für sich beanspruchen dürfen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Rämisch,

bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus lediglich gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt, z.B. in Kitas, Schulen oder Pflegeheimen. Das ist deshalb erforderlich, weil diese Berufsgruppen in besonderem Maße mit Gruppen von Menschen zu tun haben, die entweder ein besonders hohes Krankheitsrisiko haben oder sich selbst aufgrund ihres Alters noch nicht impfen lassen konnten und daher einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

In allen anderen Bereichen gilt weiterhin für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Auskunftspflicht.

Ob Restaurants, Bars, Kinos, etc. ungeimpften Personen Zutritt zu ihren Häusern gewähren möchten, obliegt denjenigen Einrichtungen selbst.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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