Wieso versucht die Bundesregierung nicht, die Nettolohndiskriminierung der angestellten Lehrer gegenüber den verbeamteteten Lehrern aufzuheben?
Angestellte Lehrer verdienen, wie Sie bestimmt wissen, 500 Euro netto weniger als ihre verbeamteten Kollegen, obwohl sie haargenau dieselben Aufgaben erfüllen und die selben Pflichten haben.
150.000 Euro weniger in 25 Jahren Arbeitszeitist ja kein Pappenstiel. Da die Landesregierungen immer wieder auf die Bundesgesetzgebung verweisen liegt der Schwarze Peter in der Bundespolitik.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Seit der Föderalismusreform I im Jahr 2006 regeln die einzelnen Bundesländer in der Tat selbst die Vergütung ihrer Lehrer. Beamte werden nach dem Dienstrecht und den entsprechenden Besoldungstabellen des Landes vergütet. Angestellte Lehrerinnen und Lehrer werden oftmals nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt. Darüber hinaus gibt es auch Lehrer im Angestelltenverhältnis ohne Tarifvertrag.
Sie haben Recht, dass sich das Gehalt nicht verbeamteter Lehrer entsprechend der Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung verringert und das Nettogehalt somit um einiges geringer ausfällt. Dies ist bei Beamten nicht der Fall. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass diese dann wiederum privat aus ihrem Nettogehalt für ihre Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen müssen. Insofern sind die Nettoeinkommen hier nicht gänzlich vergleichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB