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Ralph Brinkhaus
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Frage von Mike K. •

Wie stehen Sie zur Homöoapthie und wie werden Sie in Zukunft mit Corona und anderen Infektionskrankheiten umgehen? Wie stehen Sie zur Einschränkung von Grundrechten, wie Nachteile für Ungeimpfte, etc?

Wie stehen Sie zu einem für alle Abgeordneten verpflichtenden, transparenten Lobbyregister?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.

einen Teil Ihrer Fragen habe ich bereits mehrfach auch auf diesem Portal hier beantwortet.

Zum Thema Corona und Infektionskrankheiten: Das Risiko einer Infektion und Erkrankung und vor allem von schweren COVID-19-Verläufen kann durch die Corona-Schutzimpfung stark reduziert werden. Ich wünsche mir deshalb, dass wir noch mehr Menschen zur Impfung motivieren können. Damit schützen wir die Bevölkerung, insbesondere diejenigen, die sich aufgrund ihres Alters oder anderer medizinischer Gründe (noch) nicht impfen lassen können und reduzieren die Verbreitung des Virus.

Alle, die sich impfen lassen können, haben jetzt die Möglichkeit dazu. Wenn diese Impfungen abgeschlossen sind, finde ich es richtig, dass die Steuerzahler nicht mehr für die Tests derer aufkommen müssen, die sich nicht impfen lassen wollen. Auch gehe ich davon aus, dass Hoteliers, Clubs und Veranstalter künftig nur noch geimpfte Personen in ihre Häuser lassen werden, wie es ja zum Teil schon in einigen Städten der Fall ist.

Ich hoffe, dass wir bald auch insgesamt wieder zu einem normaleren Leben wie vor Corona zurückkehren können. Eine Zukunftsprognose bzgl. des Corona-Virus bzw. anderer Infektionskrankheiten ist schwer zu machen, da es immer auf das betreffende Virus ankommt und die Gefährlichkeit, die von diesem Virus ausgeht. Insofern würde ich sagen: Der Lage entsprechend wird unsere Reaktion auch in Zukunft ausfallen.

Zum Thema Lobbyregister: Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters geeinigt. Die gefundene Einigung setzt den gemeinsamen Wunsch nach einer möglichst großen Transparenz bei der Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und seinen Mitgliedern vollständig um. Die 2./3. Lesung zum sogenannten „Lobbyregistergesetz“ ist bereits am 25. März 2021 erfolgt und das Gesetz wurde mittlerweile verkündet.

Zum Thema Homöopathie: Für mich und die CDU/CSU ist die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge. Homöopathie gehört zu den alternativen Heilmittelmethoden, für deren Wirksamkeit es zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege gibt. Insofern halte ich es auch für richtig, dass homöopathische Arzneimittel nicht zum regulären Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. Gleichwohl gilt es anzuerkennen, dass einige Patientinnen und Patienten alternative Heilmittelmethoden gerne in Anspruch nehmen. Insofern muss man sich darüber unterhalten, inwiefern Krankenkassen diese Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen auch zukünftig übernehmen können dürfen (so wie derzeit möglich).

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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