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Sehr geehrter Herr Frank,

ich denke, Ihre Frage ist eher eine rhetorische. Im Deutschen Bundestag herrscht nach wie vor grundsätzlich für alle Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der eigenen Büroräume und des Arbeitsplatzes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.

Zudem fordert niemand ein Berufsverbot, sondern es wird derzeit – im Übrigen auf allen Ebenen – diskutiert, ob und wann gegebenenfalls der Impfstatus von den Arbeitgebern abgefragt werden kann, um eine sichere Rückkehr zum Arbeitsplatz zu ermöglichen. Auch diese Diskussion sollte in einer Demokratie erlaubt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus, MdB

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