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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Karsten B. •

Weshalb haben alle Bundestagsparteien ein so großes Problem mit Transparenz?

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
weshalb schafft es der Deutsche Bundestag es nicht ein zufriedenstellendes Transparenzgesetz zu schaffen, in dem ALLE Lobbykontakte offengelegt werden müssen (mit Sanktionen bei Nichtbefolgung)?
Die Bundestagsabgeordneten sollten sich doch eigentlich darüber im klaren sein, dass sie vom Bürger gewählt werden und daher auch umfassend auskunftspflichtig sind!
Ich frage mich also: Was soll diese Geheimniskrämerei?

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Burmester

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burmester,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wir haben uns mit unserem Koalitionspartner auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters geeinigt. Die gefundene Einigung setzt den gemeinsamen Wunsch nach einer möglichst großen Transparenz bei der Ausübung von Interessenvertretung gegenüber dem Bundestag und seinen Mitgliedern vollständig um. Die 2./3. Lesung zum sogenannten „Lobbyregistergesetz“ ist bereits 25. März 2021 am erfolgt und das Gesetz wurde mittlerweile verkündet.

Ich habe bereits auf die Frage von Herrn Thoma vom 10. März die Diskussion um eine generelle Offenlegung wie folgt beantwortet: „Bezüglich der Offenlegung von Lobbyist*innen an Gesetzen möchte ich folgendes anmerken: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, sowohl auf Ebene der Exekutive, die in der Regel die jeweiligen Referenten- und Kabinettentwürfe zu den Gesetzen erstellt, als auch auf Ebene der Legislative, die die Kabinettentwürfe entsprechend überarbeitet und letztendlich mit Änderungen verabschiedet, werden betroffene Sachverständige (z.B. Verbände, Professoren, Institute, Vereine, etc.) in die Meinungsbildung einbezogen. Dies erfolgt im Rahmen von öffentlichen Anhörungen, schriftlichen Stellungnahmen, Fachgesprächen und auch bilateralen Gesprächen. Das ist auch wichtig, denn die Gesetze, die wir im Bundestag verabschieden, müssen letztendlich von den betroffenen Branchen und Personen umgesetzt und „gelebt“ werden und dazu brauchen wir als Abgeordnete auch das entsprechende Feedback noch während des Verfahrens und nicht erst nach Verabschiedung des Gesetzes. Die öffentlichen Anhörungen und die dazu eingegangenen Stellungnahmen sind z.B. immer über die Internetseite des Bundestags nachvollziehbar und auch den Verlauf der Beratungen zu den einzelnen Gesetzgebungsvorfahren können Sie in den Berichten der jeweils federführenden Ausschüsse öffentlich nachlesen (www.bundestag.de/ausschuesse).

Natürlich, da gebe ich Ihnen vollkommen, muss ein Missbrauch dieser Verbands- und Interessenvertreterbeteiligung ausgeschlossen werden und hieran arbeiten wir bereits und werden es auch in Zukunft tun.“

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

 

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