Warum wird keine Impfpflicht gegen Covid-19 eingeführt?
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
seit 1974 gibt es eine Einbaupflicht für Sicherheitsgurte in Pkws.
Seit 1976 gibt es eine Anschnallpflicht auf Vordersitzen, seit 1979 für alle Insassen.
Seit 1. August 1984 wird das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten mit einem Bußgeld geahndet.
Sicherheitsgurte dienen dem Schutz des Einzelnen.
Wenn es seit Mitte 1984 möglich ist, alle Autofahrer zu zwingen, einen Sicherheitsgurt zu tragen und damit ausschließlich sich selbst zu schützen, warum ist es dann nicht möglich, alle Bürger zu einer Corona-Schutzimpfung zu zwingen, und damit die Übertragung des Virus, eine (schwere) Erkrankung, und ggf. auch den Tod von anderen zu verhindern? Reichen denn mehr als 4 Millionen Erkrankte und fast 100.000 Tote nicht aus? Milliarden von Aufwendungen und einschränkten Maßnahmen für alle, sowie Hunderttausende mit LongCovidSymptomen stellen doch weiterhin einen unerträglichen Gegenpol dar.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Argumente, die ich gut nachvollziehen kann.
Die Corona-Impfung ist – wie im Übrigen auch andere Impfungen – in Deutschland freiwillig, da wir grundsätzlich auf das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Bürgers und auf Aufklärung über die Wirksamkeit und Risiken der Impfung setzen. Dies hat bisher auch gut funktioniert. Leider verlangsamt sich die Impfkampagne zunehmend, was ich sehr bedauere, denn das Risiko einer Infektion und Erkrankung und vor allem von schweren COVID-19-Verläufen kann durch die Corona-Schutzimpfung stark reduziert werden. Ich wünsche mir deshalb, dass wir noch mehr Menschen zur Impfung motivieren können. Damit schützen wir die Bevölkerung, insbesondere diejenigen, die sich aufgrund ihres Alters oder anderer medizinischer Gründe (noch) nicht impfen lassen können und reduzieren die Verbreitung des Virus. Das habe ich auch immer wieder in der Öffentlichkeit betont.
Wir haben zudem mit den Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt, u.a. auch in Pflege- und Heilberufen. Das halte ich auch für unbedingt erforderlich, da diese Berufsgruppen in besonderem Maße mit Gruppen von Menschen zu tun haben, die entweder ein besonders hohes Krankheitsrisiko haben oder sich selbst aufgrund ihres Alters noch nicht impfen lassen konnten und daher einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Insofern kommt ihnen auch eine besondere Fürsorgepflicht zu.
Auch setzt sich in vielen deutschen Städten bereits die 2G-Regel in Restaurants, Bars, Kinos, etc. durch, sodass ich davon ausgehe, dass dies ebenfalls Auswirkungen auf die Impfwilligkeit der noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger haben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus