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Ralph Brinkhaus
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Frage von Bionda V. •

Sehr geehrter Herr Brinkhaus, Finden Sie, dass ungeimpfte, die im Krankenhaus, in der Pflege, in Heilberufen arbeiten, entlassen werden sollen, so wie in Frankreich und Italien?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau van Corler,

bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt, u.a. auch in Pflege- und Heilberufen. Das halte ich auch für unbedingt erforderlich, da diese Berufsgruppen in besonderem Maße mit Gruppen von Menschen zu tun haben, die entweder ein besonders hohes Krankheitsrisiko haben oder sich selbst aufgrund ihres Alters noch nicht impfen lassen konnten und daher einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Insofern kommt ihnen auch eine besondere Fürsorgepflicht zu.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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