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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Maximilian S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Maximilian S. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

Sie hatten sich in einem Interview zuletzt kritisch über die Aufhebung des Kooperationsverbots im Schulbereich geäußert und wieder für eine stärkere Trennung zwischen Bund und Länder plädiert. Aus diesem Grund hätte ich, als überzeugter Föderalist, folgende Fragen:

1. Warum kann der Bund im Kindergarten-/Kinderbetreuungsbereich etwas entscheiden, im Schulbereich aber nicht?
2. Unterstützen Sie die Forderung von Winfried Kretschmann nach einer Auflösung des BMBF? Sollte der Bereich Bildung, der sich ja auch vornehmlich um berufliche Bildung dreht, nicht eher zum BMAS wandern?
3. Unterstützen Sie eine stärkere Steuerautonomie für die Länder? Sind Ihnen hier die entsprechenden Forderungen aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg bekannt? Wie bewerten Sie diese?
4. Wenn ich im September CDU wähle, kann ich dann darauf vertrauen, dass die Union als ganzes entsprechende Reformen zur Stärkung des Föderalismus angeht und es nicht zu einem "Weiter-so" kommt? Gerade mit Hinblick auf das doch eher zurückhaltende Wahlprogramm bin ich hier eher skeptisch.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Strasser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Strasser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Zu 1.: Kindertageseinrichtungen und Schulen fallen beide grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Leider haben sich in der Vergangenheit die Zuständigkeiten einer bestimmten staatlichen Ebene hinsichtlich ihrer Aufgaben und insbesondere ihrer finanziellen Verantwortung immer mehr mit anderen staatlichen Ebenen verwoben. So haben wir als Bund zuletzt öfter auch im Kita- und Schulbereich finanzielle Investitionen getätigt, beispielsweise indem wir für Maßnahmen für Kinderbetreuung von 2008 bis heute schon insgesamt mehr als 20 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt haben. Mit weiteren Bundesmitteln wird zudem der weitere Ausbau in der Kindertagesbetreuung vorangetrieben werden und die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessert. Auch plant der Bund für den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Schule 3,5 Milliarden Euro Investitionsmittel bereitzustellen.

Diese Investitionen sind notwendig, da die genannten Infrastrukturen schlicht und ergreifend wichtig sind, um den Kindern eine quantitativ und qualitativ bessere Bildungs- und Betreuungsperspektive zu geben und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu ermöglichen, von den Kommunen und Ländern alleine jedoch bisher nicht gestemmt werden konnte.

Grundsätzlich bleibe ich aber dabei, dass dies eigentlich Kernbereiche der Länder sind und das auch bleiben sollten. Insgesamt brauchen wir wieder wesentlich klarere Verantwortlichkeiten der jeweiligen staatlichen Ebenen.

Zu 2.: Ich unterstütze diese Forderung nicht. Das BMBF hat vielfältige Aufgaben inne, die nicht nur das nationale Bildungsmonitoring und die Förderung schulischer Infrastruktur umfassen, sondern ebenso z.B. die Weiterentwicklung des Forschungs- und Wissenschaftssystems, die europäische und internationale Zusammenarbeit im Bildungs- und Forschungsbereich, sowie alle zentralen Forschungsfelder der Lebenswissenschaften.

Zu 3. und 4.: Ich habe mich wiederholt zu unseren Vorstellungen einer umfassenden Staatsmodernisierung in den öffentlichen Medien geäußert. Die CDU/CSU-Fraktion hat hierzu erst vor kurzem ein Positionspapier mit 40 Maßnahmen veröffentlicht: www.cducsu.de/themen/deutschland-modernisieren-damit-gutes-bleibt . Darin ist auch aufgeführt, dass wir, wie oben schon gesagt, insgesamt klarere Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen wollen, gerade auch was die Finanzverantwortung der einzelnen Ebenen angeht.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

 

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