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Frage von Dennis W. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Dennis W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Brinkhaus,
ich hab mal eine Frage zu dem Infektionsschutzgesetz. Warum ist bei 806 4. § 32 Erlass von Rechtsverordnungen aufgeführt, dass das Brief- und Postgeheimnisses eingeschränkt werden könnte. Mir erschließt sich der Sinn des Zusammenhangs des Virus Covid-19 und eines Brief- und Postgeheimnisses leider nicht. Könnten sie mir das eventuell genauer erläutern?. Ich würde mich sehr auf eine Rückmeldung freuen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wäsch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Grundsätzlich bildet die Grundlage des aktuellen Eingriffes des Staates in die Grundrechte das Infektionsschutzgesetz, dessen Zweck es ist, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (§ 1 Abs. 1 IfSG). Und Sie haben Recht, darin werden namentlich verschiedene Grundrechte aufgezählt, u.a. die Unverletzlichkeit des Brief- und Postgeheimnisses (Art. 10 GG), welche durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden kann. Ein Eingriff in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis ist laut Infektionsschutzgesetz denkbar, wenn z.B. schriftliche Mitteilungen von infizierten Personen durch Behörden oder medizinischen Stellen gelesen und ausgewertet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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