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Ralph Brinkhaus
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Frage von Fred K. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Fred K. bezüglich Innere Angelegenheiten

Sehr geehrter Herr Brinkhaus, MdB,
warum bezeichnen Sie die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes als „Notstandsregelung“ (»Wenn es keine Notstandsregelung gibt, dann werden Menschen sterben!«,https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundes-notbremse-debatte-im-bundestag-stimmen-sie-fuer-das-leben-a-339ff6a2-2a9a-47bd-9771-71a0f37365f9-amp)? Was muß ich mir unter einer Notstandsregelung vorstellen? Wie definieren Sie einen Notstand?
Mit freundlichen Grüßen
F. K., Berlin

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Katz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich habe den Begriff gewählt, um die aus meiner Sicht kritischste Phase der Corona-Pandemie, in der wir uns aktuell befinden, zu verdeutlichen. Das Coronavirus hat sich verändert und ist heute ansteckender als zu Beginn der Pandemie und führt zu schwereren Krankheitsverläufen. Ein Blick auf die Intensivstationen in unseren Krankenhäusern und die rasant ansteigenden Infektionszahlen bestätigen dies. Aktuelle Informationen zu den Belegungen der Intensivbetten in den einzelnen Regionen finden Sie z.B. unter https://www.intensivregister.de/#/aktuelle-lage/kartenansichten.

Die diese Woche verabschiedeten Regelungen sehen bundeseinheitliche Maßnahmen vor, die notwendig geworden sind, um den Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten der Länder bundesweite Geltung zu verschaffen. Denn die Maßnahmen wurden nicht in allen Ländern umgesetzt, sind aber dringend erforderlich.

Die Regelungen sind zudem auf die Dauer bis Ende Juni beschränkt und dienen als Überbrückung bis zu dem Zeitpunkt, an dem genügend Menschen geimpft sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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