Frage an Ralph Brinkhaus von Markus H. bezüglich Digitale Agenda
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
anknüpfend an Ihre Forderung zur Digitalisierung der Verwaltung [1] bitte ich Sie um einen Kommentar zu folgender Problematik:
Ich habe jährlich eine Umsatzsteuer-Erklärung abzuliefern, und zwar digital. Für das zweite Halbjahr 2020 gelten coronabedingt niedrigere Steuersätze. Nun habe ich festgestellt, dass im "Hauptformular USt 2a" auf www.elster.de die zwei relevanten Steuersätze nämlich 16% und 5%, bis heute nicht eingearbeitet sind. Es erscheinen nur die Steuersätze 19% und 7%. Die Finanzverwaltung mutet mir ein Arbeitsmittel zu, mit dem ich nur eine falsche Steuererklärung mit zu hoher Steuerschuld abgeben kann.
Des weiteren würde ich gerne wissen, welcher Regierung Sie es zutrauen, das deutsche Steuerrecht so neu aufzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger eine Chance haben, es zu verstehen. Dies war/ist eine Forderung Paul Kirchhofs [2], den Ihre Partei im Wahlkampf 2005 als Finanzminister vorgeschlagen und vor Regierungsantritt fallengelassen hatte.
Mit freundlichen Grüßen
M. H.
[1] https://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowelt/verwaltungsreform-ralph-brinkhaus-katastrophenfaehigkeit-anpacken-100.html
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuergesetzbuch
Sehr geehrter Herr Hiereth,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Inzwischen sind auf ELSTER Informationen und Hinweise bereitgestellt worden, an welcher Stelle im Vordruck zur Umsatzsteuererklärung 2020 die geänderten Mehrwertsteuersätze einzutragen sind.
Die Große Koalition arbeitet stetig an einer Vereinfachung des Steuerkonzepts. Nach meiner Überzeugung muss es nicht zwingend immer die eine große Reform sein. Viele kleinere Schritte führen auch zum Ziel. Oft genug steht leider das Bedürfnis nach 100% Einzelfallgerechtigkeit größeren Reformbemühungen entgegen.
Speziell auf dem Gebiet der Unternehmenssteuern hätte ich mir in dieser Legislaturperiode mutigere Reformschritte gewünscht. Denn wir müssen jetzt in der Pandemie die Grundlagen dafür legen,
dass die Unternehmen und Betriebe auch in Zukunft erfolgreich wirtschaften können. Meine Fraktion hat mehrfach entsprechende Vorschläge erarbeitet und vorgelegt. Leider war unser Koalitionspartner nicht sehr kooperativ. Sollte die Union in der kommenden Legislaturperiode erneut eine Mehrheit erringen, werden wir eine Reform der Unternehmensbesteuerung zu einem zentralen Gegenstand von Koalitionsverhandlungen machen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus