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Ralph Brinkhaus
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Frage von Günther P. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Günther P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Würden Sie auch für Verlängerung der Lockdown stimmen wenn Sie wie die meisten "normalen" Bürger ca. 50 % weniger Einkommen haben, die Mieten, Strom usw. gleich bleiben bzw. steigen. Alle Abgeordnete haben doch keinerlei Finanzielle nachteile. Mein Vorschlag auf 50% verzichten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Papp,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin fassen ihre Beschlüsse über die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie immer nach intensiven Beratungen und unter Einbeziehung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es gilt, die Menschen in unserem Land so gut wie möglich durch die Krise zu bringen.

Ich weiß, wie anstrengend die Corona-Maßnahmen für alle sind und dass einige Teile der Bevölkerung hohe finanzielle Einbußen etwa beim Gehalt erlitten haben. Allerdings haben vor allen Dingen das Kurzarbeitergeld und die staatlichen Hilfen dabei das meiste ausgeglichen. Laut zweier Studien des Münchner Ifo-Instituts und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) ist das verfügbare Haushaltseinkommen über alle Einkommensklassen und auf die Gesamtbevölkerung bezogen durchschnittlich nur um 0,1 Prozent gesunken. Die Studien finden Sie nachstehend unter https://www.iab-forum.de/covid-19-krise-fuer-das-jahr-2020-ist-mit-keinem-anstieg-der-einkommensungleichheit-in-deutschland-zu-rechnen/ bzw. https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2020/IW-Report_2020_Verteilungswirkungen-COVID-19.pdf.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben im Übrigen bereits im vergangenen Jahr 2020 einstimmig auf die eigentlich zum 1. Juli gesetzlich vorgesehene Erhöhung ihrer Entschädigung verzichtet: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz-692648

In diesem Jahr werden die Diäten der Abgeordneten des Bundestags voraussichtlich sinken. Da die Nominallöhne laut Statistischem Bundesamt im zweiten und dritten Quartal 2020 um vier beziehungsweise 1,3 Prozent gesunken sind und der negative Trend auch im vierten Quartal des Jahres 2020 angehalten hat, wird sich das auch auf die Diäten der Bundestagsabgeordneten niederschlagen. Denn in dem im Mai 2020 verabschiedeten Diätengesetz haben wir festgelegt, dass die Vergütung zum 1. Juli 2020 dem dann ermittelten Nominallohnindex angepasst werden soll.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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