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Ralph Brinkhaus
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Frage von Uwe C. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Uwe C. bezüglich Politisches Leben, Parteien

Hallo Herr Brinkhaus,

warum setzt sich Ihre Partei nicht für die Einführung eines öffentlich zugänglichen Lobbyregisters ein?

Haben sie Angst, dass dadurch bekannt wird, wie Lobbyverbände Einfluß auf politische Entscheidungen und Gesetze nehmen?

Warum setzen Sie und Ihre Partei sich nicht dafür ein, dass der Bürger/Wähler durch eine Volksabstimmung über die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters entscheiden kann? Dies könnte bei der Bundestagswahl in diesem Jahr ohne Probleme mit abgefragt werden. Das wäre doch mal ein gutes Beispiel für gelebte Demokratie und Einflussnahme des Volkes auf politische Entscheidungen in diesem Land.

Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Bürger durch ein solches Lobbyregister endlich die Möglichkeit erhalten sollte, selbst zu erkennen, ob und wie die Industrie und deren Verbände, Einfluß auf politische Entscheidungen der Verantwortlichen nehmen oder eben nicht nehmen, wie immer durch die Politiker behauptet wird?

Ich denke, der Bürger/Steuerzahler/Wähler hat das Recht dazu, hier Einblick zu erhalten, denn er bezahlt Sie als Bundestagsabgeordnete und damit Entscheidungsträger schließlich! Es kann doch wohl nicht weiterhin so bleiben, dass nur durch die Presse und das Fernsehen "Ungereimheiten" in dieser Sache aufgedeckt werden und dann die politisch Verantwortlichen dann Interviewanfragen dazu meißt ablehnen. Dies können Sie sehr oft in Sendungen wie Panorama, Extra3 usw. sehen!

Wenn Sie gegen die Einführung eines öffentlichen Lobbyregisters sind, dann bitte ich Sie an dieser Stelle um eine Begründung.

Weiterhin bitte ich Sie um Ihre Meinung zu Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen, wie es etwa in der Schweiz üblich ist. Ich hatte in meinem beruflichen Leben (bin jetzt 70) oft in der Schweiz zu tun. Nach meiner Erfahrung dort, haben die Schweizer das Gefühl, dass sie durch diese Volksabstimmungen, in die Politik eingebunden sind. Also. warum nicht auch bei uns?

Mit freundlichen Grüßen
U. C.

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Sehr geehrter Herr Cyrkel,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Grundsätzlich hatten wir uns in der Koalition bereits im vergangenen Jahr auf die Einführung eines Lobbyregisters verständigt:
https://www.cducsu.de/presse/pressemitteilungen/einigung-auf-die-einfuehrung-eines-verbindlichen-lobbyregisters

Bei der konkreten Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren mussten aber noch einige Detailfragen beantwortet werden. Aber auch hier haben wir nun gute Lösungen gefunden. Am 25. März 2021 konnte das Lobbyregistergesetz nun im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Professionelle Interessenvertreter müssen sich künftig schon vor der Kontaktaufnahme in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber machen, sowie zur Anzahl der Beschäftigten und der finanziellen Aufwendung. Verstöße sollen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Lobbyregister wird digital beim Deutschen Bundestag eingerichtet und geführt. Es soll zudem öffentlich einsehbar sein. Die gesetzliche Registrierungspflicht für Interessenvertreter soll gegenüber Abgeordneten, Fraktionen sowie der Bundesregierung gelten.

Mit der Einigung machen wir einen riesigen Schritt hin zu mehr Transparenz. Dabei wird die Gesetzgebungsarbeit nicht mit unnötiger Bürokratie belastet.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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