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Ralph Brinkhaus
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Frage von Petra S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Petra S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

warum haben Sie CDU der angeblichen "Lebensleistungsrente" oder "Respektrente" in dieser jetzigen Form zugestimmt? Meiner Meinung nach verstößt die " Respektrente" gegen die Verfassung. Eine Ehefrau bekommt für ihre Lebensleistung keinen Respekt und eine andere Frau mit genau gleicher Lebensleistung bekommt die Rente, weil sie mit einem Freund zusammen lebt. Das finde ich sehr seltsam. Ein Freibetrag in der Grundsicherung wäre 1. Einfacher zu berechnen 2. Wären die Bedingungen für alle gleich 3. Hätten sofort alle mehr Geld und müssten nicht Monate ( wohlmöglich bis über den tot hinaus) auf ihr Geld warten 4.man bräuchte weniger Personal bei der DRV und 5. müsste jeder Mensch vorhersehen können müssen, welche Rentenleistung er zu erwarten hat. Bei der " seltsamen " Respektrente" entscheidet sich die Leistung ja erst, wenn man in Rente geht und da die Rentenversicherung Steuerbescheide prüft, die 2 Jahre alt sind, entsteht ein Bürokratiemonster. Als Bürgerin von Deutschland finde ich es sehr peinlich. Dazu kommt noch, dass viele Menschen denken, dass sie eine Respektrente bekommen, weil sie 35 Jahre gearbeitet haben, aber dann zählen Jahre nicht, weil man mehr als 80 Prozent oder weniger als 20 Prozent des Durchschnittslohns verdient hat. Kompromisse sind normalerweise gut, aber dieses seltsame Konstrukt ist schon fast ein Schildbürgerstreich.

Mit freundlichen Grüßen Petra Spielmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Spielmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Die Begriffe „Lebensleistungsrente“ oder „Respektrente“ stehen für die Debatte zwischen Union und SPD über das beste Konzept gegen Altersarmut. Am Ende haben wir uns im Herbst 2019 in der Koalition auf die Einführung einer Grundrente geeinigt

Mit dem neuen Gesetz werden kleine Renten von rund 1,3 Millionen Menschen aufgebessert. Außerdem wird die zusätzliche Altersvorsorge gestärkt. Ziel ist es, Rentner mit langjähriger Versicherungszeit vor Altersarmut zu bewahren. Grundvoraussetzung für die Grundrente ist, dass Menschen mindestens 33 Jahre in die gesetzliche Alterssicherungssysteme eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben.

Die Höhe der Grundrente ist für jeden Berechtigen unterschiedlich, da die individuellen Beitragszeiten berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass das den Beiträgen zugrundeliegende Arbeitsentgelt zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdientes liegt. Im Einzelfall kann die Rente durch die Grundrente bis zu 400 Euro aufgewertet werden. Darüber hinaus profitieren Menschen von einem zusätzlichen Freibetrag in der Grundsicherung und beim Wohngeld. Nach mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten beträgt der Freibetrag jeweils mindestens 100 Euro und steigt je nach Höhe der Rente bis auf maximal 216 Euro (halber Regelsatz Arbeitslosengeld II).

Anspruch besteht ab 1. Januar 2021 sowohl für die neuen Rentner als auch für die Menschen, die schon in Rente sind. Da aber die Überprüfung der fast 26 Millionen Bestandrenten für die Verwaltung mit sehr viel Aufwand verbunden ist, ist etwas Geduld gefragt. Die Rentenversicherung wird bemüht sein, die vielen Fälle beginnend ab Mitte 2021 schrittweise zu bearbeiten und sollte bis Ende 2022 alle Renten überprüft haben. Sicher ist aber, dass alle Berechtigten die Zahlung rückwirkend ab 1. Januar 2021 erhalten, selbst wenn die Berechnung später erfolgt.

Weitere Hintergrundinformationen zur Grundrente finden Sie hier:
https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-grundrente-0

Sehr geehrte Frau Spielmann, ich hoffe, Ihnen damit das Ziel und die Ausgestaltung der Grundrente verdeutlicht und Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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