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Ralph Brinkhaus
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Frage von Stefanie G. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Stefanie G. bezüglich Gesundheit

Ich schreibe aufgrund der Neufassung des IfSG. Ich mache mir ernsthaft Sorgen um die nächste Wahl. Stellen Sie sich doch mal vor was ein solches Gesetz bedeutet, wenn die Falschen an der Macht wären. In Anbetracht der zunehmenden Akzeptanz der AfD auch in Kreisen der bürgerlichen Mitte, mache ich mir große Sorgen um den Fortbestand unserer Demokratie. Stellen Sie sich nur einmal vor welche Möglichkeiten ein solches Gesetzt den falschen Parteien an der Macht ermöglichen kann. Ist es vertretbar dies zu unterstützen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Görzel,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Der Deutsche Bundestag hat - nach abschließender dritter Beratung und mit zahlreichen Änderungen der Koalitionsfraktionen - das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Damit werden im Infektionsschutzgesetz die Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkretisiert und den Rechtsverordnungen der Länder ein klarer und transparenter Rahmen gegeben.

Wichtig ist mit Blick auf Ihre Frage: Nur wenn eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt, kommen die in der neuen Regelung benannten Möglichkeiten für Corona-Schutzmaßnahmen zur Anwendung. Deshalb haben wir in § 5 des Infektionsschutzgesetzes die Kriterien formuliert, unter denen der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen kann. Voraussetzung ist, dass die Weltgesundheitsorganisation eine solche Notlage ausruft und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach Deutschland droht, oder, wenn sich eine bedrohliche übertragbare Krankheit in Deutschland dynamisch auszubreiten droht oder ausbreitet. Nur dann können Rechtsverordnungen erlassen werden, die etwa Pflichten zum Tragen einer Maske, zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten, die Untersagung oder Beschränkung von Kultur-, Sport- oder Freizeitveranstaltungen, Abgabeverbote für Alkohol oder Sperrstunden und Schließungen von Gaststätten vorsehen.

Weitere ausführliche Informationen zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz finden Sie bei Interesse hier:
- https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-bevoelkerungsschutzgesetz
- https://www.cducsu.de/sites/default/files/2020-11/cducsu_faktenblatt_Bev%C3%B6lkerungsschutzgesetz_11-2020_1.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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