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Ralph Brinkhaus
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Frage von Peter M. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Peter M. bezüglich Gesundheit

Grüß Gott, Herr Brinkhaus !
Die neuerliche Gesetzesvorlage zu Corona sehe ich sehr kritisch. Wenn diese Vorlage angenommen wird,können künftig am Parlament vorbei weitreichende Einschränkungen des GG erfolgen. Das widerspricht dem Gedanken unseres GG.
Werden Sie mit NEIN stimmen ?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Maierhöfer,

vielen Dank für Ihre Frage zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz.

Der Deutsche Bundestag hat mittlerweile - nach abschließender dritter Beratung – das 3. Bevölkerungsschutzgesetz verabschiedet. Damit werden im Infektionsschutzgesetz die Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkretisiert und den Rechtsverordnungen der Länder ein klarer und transparenter Rahmen gegeben.

Um das Infektionsgeschehen rasch einzudämmen, muss die Politik schnell und konsequent reagieren und alle notwendigen Maßnahmen erlassen können. Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Kulturveranstaltungen oder die Schließung von Restaurants sind aber schmerzhafte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen. Mit diesem Gesetz stellt das Parlament sicher, dass die Pandemie effektiv bekämpft werden kann und zugleich Grundrechte möglichst geschont werden. Der Bundestag gibt den Ländern ein klares Regelungsprogramm vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Damit werden die Eingriffe nicht nur grundrechtsschonend und strikt verhältnismäßig ausgestaltet, sondern sie tragen auch dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsprinzip Rechnung. Mit diesem Gesetz werden also sowohl Grundrechtsschutz als auch Parlamentsbeteiligung gestärkt.

Insbesondere in besonders grundrechtssensiblen Bereichen werden die Hürden für Maßnahmen noch einmal erhöht: Ausgangsbeschränkungen, Untersagung von Demonstrationen oder Gottesdiensten dürfen immer nur letztes Mittel sein. Als Union war uns zudem wichtig, den Menschen die Angst vor sozialer Isolation zu nehmen. Deswegen haben wir sichergestellt, dass der Besuch von Alten- oder Pflegeheimen nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass es keine sozialen Kontakte mehr gibt.

Alle Rechtsverordnungen müssen zukünftig von den Ländern befristet und vor allem begründet werden. Das macht die Maßnahmen für Gerichte und die Betroffenen nachvollziehbarer und sorgt so für mehr Gerichtsfestigkeit und Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Weitere ausführliche Informationen zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz finden Sie hier:
- https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-bevoelkerungsschutzgesetz
- https://www.cducsu.de/sites/default/files/2020-11/cducsu_faktenblatt_Bev%C3%B6lkerungsschutzgesetz_11-2020_1.pdf

Sehr geehrte Herr Maierhöfer, ich hoffe, dass diese Informationen und Argumente für Sie von Interesse sind und ich zumindest einige Ihrer Bedenken auflösen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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