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Ralph Brinkhaus
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Frage von Jörn-Derek G. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Jörn-Derek G. bezüglich Recht

Abwägung der Corona-Maßnahmen

Guten Tag Herr Brinkhaus,

mit den zu erwartenden ansteigenden Erkrankungszahlen (oder definierten Fälle) im Herbst werden nun von der Bundesregierung und von den Ministerpräsidenten wieder eine Vielzahl einschneidender Maßnahmen ausgerufen, die das soziale und wirtschaftliche Leben fast aller Bürger massiv betreffen werden.

Aussagen von Fachleuten lassen erwarten, dass das Beendigen der „Epidemischen Lage nationaler Tragweite“ wohl gut und gerne erst 2022 erfolgen wird; vor allem hier im Zusammenhang mit dem voraussichtlichen Abschluß der angestrebten Impfmaßnahmen.

Meine grundsätzliche Frage an Sie ist nun:
In wieweit habe Sie (oder ihre Fraktion) die Alternativlosigkeit dieser Maßnahmen und, falls klar erkennbar, der zugrundeliegenden Strategie, überprüft ?

Ich möchte mich bei der Beschreibung eines Alternativmodels an der Great Barrington Declaration orientieren: Risikogruppen-Schutz (bei deren Wunsch), die tatsächliche Belastungsgrenze des Gesundheitssystems als akzeptable Grenze für angemessene Verbotsmaßnahmen, normale Hygienemaßnahmen für alle. Risikogruppen waren schon seit Ende Januar definierbar und die frühe Heinsberg-Studie hält in wichtigen Punkten bis jetzt.

Also konkret:
Wie haben Sie sich ein Bild gemacht, ob die anfangs durchgeführten und nun, in anderer Reihenfolge, wiederholten Maßnahmen angemessen waren/sind; vor allem unter Beachtung der Vorgaben des Grundgesetzes und des Rechtsgrundsatzes der Verhältnismäßigkeit ?

Gern würde ich erfahren,
• welche Anfragen Sie (oder ihre Fraktion) hierzu an die Bundes/Landesregierung gestellt haben,
• welche Antworten es hierzu gab, und
• welche Studien Sie (oder ihre Fraktion) ggf. selbst beauftragt haben, falls die Bundes/Landesregierung nicht oder nicht ausreichend geantwortet hat
Das Parlament als Vertretung des Souveräns war schon seit Monaten in der Pflicht, hier zu hinterfragen und ggf. zu handeln.

Mit freundlichen Grüßen,
Jörn-Derek Gehringer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Mittlerweile haben mehrere internationale Studien (z.B. der Universität Oxford und der Universität Wien) die Wirksamkeit der verschiedenen weltweit verwendeten Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie untersucht. In Deutschland sind vor allem die im Robert-Koch-Institut gesammelten Daten eine wichtige Entscheidungsgrundlage.

Nach wie vor befinden wir uns weltweit und auch in Deutschland in einer sehr dynamischen und ernstzunehmenden Situation. Die Infektionszahlen sind liegen leider immer noch auf einem zu hohen Niveau. Gleichzeitig ist auch die Zahl der COVID-19-Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern gestiegen. Deswegen müssen weiterhin Maßnahmen getroffen werden, um Leben und Gesundheit zu schützen, die außerordentliche Belastung des Gesundheitssystems abzufedern, den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten und die Infektionszahlen zu senken. Um dies zu ermöglichen, haben wir mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz, das am 18. November 2020 mit zahlreichen Änderungen der Koalitionsfraktionen im Vergleich zum Entwurf vom 3. November im Deutschen Bundestag angenommen wurde, das Infektionsschutzgesetz überarbeitet. Damit werden die Rechtsgrundlagen für die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkretisiert und den Rechtsverordnungen der Länder ein klarer und transparenter Rahmen gegeben.

Um das Infektionsgeschehen rasch einzudämmen, muss die Politik schnell und konsequent reagieren und alle notwendigen Maßnahmen erlassen können. Kontaktbeschränkungen, das Verbot von Kulturveranstaltungen oder die Schließung von Restaurants sind aber schmerzhafte Eingriffe in die Grundrechte der Menschen. Mit diesem Gesetz stellt das Parlament sicher, dass die Pandemie effektiv bekämpft werden kann und zugleich Grundrechte möglichst geschont werden. Der Bundestag gibt den Ländern ein klares Regelungsprogramm vor, welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind. Damit werden die Eingriffe nicht nur grundrechtsschonend und strikt verhältnismäßig ausgestaltet, sondern sie tragen auch dem verfassungsrechtlichen Wesentlichkeitsprinzip Rechnung. Mit diesem Gesetz werden also sowohl Grundrechtsschutz als auch Parlamentsbeteiligung gestärkt. Alle Rechtsverordnungen müssen zukünftig von den Ländern befristet und vor allem begründet werden. Das macht die Maßnahmen für Gerichte und die Betroffenen nachvollziehbarer und sorgt so für mehr Gerichtsfestigkeit und Akzeptanz bei den Menschen.

Weitere ausführliche Informationen zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz finden Sie hier:
- https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-bevoelkerungsschutzgesetz
- https://www.cducsu.de/sites/default/files/202011/cducsu_faktenblatt_Bev%C3%B6lkerungsschutzgesetz_11-2020_1.pdf

Wir handeln also in der Pandemie, um gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden von den Menschen abzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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