Frage an Ralph Brinkhaus von Michael B. bezüglich Energie
Ich betreibe seit 18 Jahren eine PV-Anlage und speise sauberen Strom ins Netz. In 2 Jahren läuft die Förderung aus. Was mache ich dann mit der Anlage, die noch voll funktionsfähig ist?
Welche Änderungen an der vorliegenden EEG-Novelle planen Sie, damit solche PV-Altanlagen nicht stillgelegt werden müssen?
Sehr geehrter Herr Bellwinkel,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
Für die Betreiber größerer Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen an Land, wird derzeit noch geprüft, ob eine entsprechende Regelung zur Überbrückung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten niedrigen Strompreise geschaffen werden kann.
In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung befassen mit dem Ziel, zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen. Der Abschluss des EEG im Bundestag ist für Dezember 2020 geplant, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2021 in Kraft treten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus