Frage an Ralph Brinkhaus von Heinrich D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
in Zukunft werden private Photovoltaik-Anlagen nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung kaum noch wirtschaftlich neutral zu betreiben sein, obwohl sie noch weitgehend funktionsfähig sind und im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaschutz noch lange betrieben werden könnten. Ein Weiterbetreiben ist darüberhinaus nach den jetzigen Plänen äußerst umständlich und aufwendig.
Hier brauchen wir eine schnelle und einfache Lösung durch den Gesetzgeber, damit diese Anlagen nicht aus dem Netz gehen, was ein ökonomischer und ökologischer Unsinn wäre.
Wie ist Ihre Position hierzu?
Mit freundlichen Grüßen. D. H. D.
PS: Vielen Dank für Ihre sehr gute Rede zum Thema Corona am 29.10.20 im Bundestag!
Sehr geehrter Herr Dr. Degen,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch und insbesondere auch für Ihre Reaktion auf meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages.
Strom aus erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag zu Erreichung der Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union. Zur Umsetzung soll deshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht geschaffen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn das energiewirtschaftliche Zieldreieck weiterhin eingehalten wird. Der Entwurf beinhaltet daher auch Regelungen, die zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung beitragen können.
Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Anschlussregelung befassen. Unser Ziel ist dabei, zu einer sinnvollen und ausgewogenen Lösung im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks zu kommen.
Der Abschluss des EEG im Bundestag ist für Dezember 2020 geplant, so dass die Neuregelungen zum 1.1.2021 in Kraft treten können.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus