Frage an Ralph Brinkhaus von Eva R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
ich habe gehört, dass über ein "Kinderrecht" im Grundgesetz verhandelt wird. Dies berge die große Gefahr, dass die Elternrechte ausgehebelt werden. Darüber gibt es diverse Gutachten. Kinder sind im aktuellen Grundgesetzt seit Jahrzenten ausreichend geschützt. Mehr dazu unter https://citizengo.org/de/fm/182275-haende-weg-vom-grundgesetz-kinderrechte-sind-gefaehrlich
Wie ist Ihre Postition dazu? Werden Sie dagegen stimmen?
Ich hoffe sehr! Denn ich bin Mutter und die Kinder müssen die Maskenpflicht in der Schule und sogar im Sportunterricht und in der Pause draußen mit all ihren Risiken durchleiden sowie die ständige Bedrohung einer Zwangstestung! Machen Sie auch dem ein Ende!
Freue mich auf Antwort,
E. Rick
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Grundrechte stehen schon heute Kindern genauso zu wie Erwachsenen. Das Grundgesetz behandelt sie nicht als Objekt, sondern als Träger eigener Grundrechte. Das umfasst die Würde und das Lebensrecht von Anfang an ebenso wie das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit in all seinen Ausprägungen. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht in seiner ständigen Rechtsprechung. Es besteht bei Kinderrechten also in der Tat keine verfassungsrechtliche Schutzlücke.
Artikel 6 Abs. 2 GG weist das Recht zur Erziehung der Kinder zuallererst den Eltern zu. Der Staat hat lediglich die Rolle des Wächters, der immer dann - und nur dann - einschreitet, wenn die Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden. Wenn wir, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Kindergrundrechte im Grundgesetz ausdrücklich und für jedermann verständlich nachzeichnen wollen, dann soll das zu einem Gewinn für die Kinder und ihre Anliegen werden, aber keine Einmischung des Staates in Familien provozieren, wo sie nicht durch das Wächteramt geboten ist. Als Union haben wir immer darauf gedrängt, dass das austarierte System zwischen Kindern, Eltern und staatlichem Wächteramt nicht angetastet und zu Lasten der Eltern und zugunsten des Staates verschoben werden darf.
Im Koalitionsausschuss wurde vereinbart, dass die Koalition eine Arbeitsgruppe zwischen Koalitionsparteien, -fraktionen und Regierungsvertretern zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziels, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, bilden soll. Konkrete inhaltliche Beschlüsse wurden zu diesem Thema aber noch nicht gefasst.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus