Frage an Ralph Brinkhaus von Hendrik W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
wie bewerten Sie die kürzlich durch die US Regierung im Fall Julian Assange getätigte Aussage, alle Journalisten fielen unter den Espionage Act von 1917 (Quelle: https://www.craigmurray.org.uk/archives/2020/09/your-man-in-the-public-gallery-assange-hearing-day-10/)? Ist diese Aussage Ihrer Ansicht nach als Verletzung der Pressefreiheit zu werten? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die deutsche Außenpolitik in Bezug auf sowie generell die Beziehungen der Bundesrepublik zu den Vereinigten Staaten? Wird dieser offene Bruch mit den westlichen demokratischen Grundwerten Konsequenzen haben?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
Hendrik Wiese
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Sie verweisen in Ihrem Schreiben auf einen Blogbeitrag des britischen Menschenrechtsaktivisten Craig Murray über die gerade in Großbritannien stattfindende Anhörung im Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange. Allerdings ist Ihr Zitat unvollständig: So schreibt der Autor, dass die US-Regierung argumentiert hätte, dass alle Journalisten unter den Espionage Act von 1917 fielen, „wenn sie geheime Informationen veröffentlichen“ („…that all journalists are liable to prosecution under the Espionage Act (1917) for publishing classified information…“). Daraus leiten Sie indirekt eine generelle Verletzung der Pressefreiheit ab und fordern Konsequenzen.
Der aus der Zeit des 1. Weltkrieges stammende Espionage Act steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der die Presse- und Redefreiheit garantiert. Anklagen unter dem Gesetz beschäftigen immer wieder den Obersten Gerichtshof der USA. Auch unter Präsident Obama erfolgten Anklagen gegen so genannte Whistleblower auf dieser Rechtsgrundlage. Der aktuelle Fall schreibt diese Entwicklung also lediglich fort und spricht nicht für eine neue Haltung der US-Regierung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus