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Ralph Brinkhaus
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Frage von Kevin M. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Kevin M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Ralph Brinkhaus

wie stehen sie dazu dass Cannabis Konsumenten den Führerschein verlieren selbst wenn sie nüchtern am Verkehr teilgenommen haben. Die Grenzwerte der Tests sind so niedrig dass selbst ein Konsum der einige Tage zurück liegt zu Problemen mit der Fahrerlaubnis führen kann. Wieso dürfen aber alkoholisierte Personen, mit bis zu 0,5 Promille, trotzdem weiter fahren obwohl sie in einem Rauschzustand sind nur weil sie keine Ausfallerscheinungen haben dies ist doch eher ein Zeichen für häufigen Konsum und der wird ja wohl schlecht nur zuhause stattfinden oder wenn die Person zu Fuß unterwegs ist. Bei einer Fahrt im Rauschzustand sowohl bei Alkohol und allen anderen Drogen bin ich ja auch für einen Entzug der Fahrerlaubnis. Aber ein Entzug dieser und wohl möglich eine Zerstörung der Existenz bei einer nüchternen Fahrt steht doch in keinem logischem Zusammenhang damit dass ein nüchterner Cannabiskonsument zur MPU muss und ein angetrunkener Autofahrer nicht.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de

Fahrer, die unter dem Einfluss berauschender Substanzen am Straßenverkehr teilnehmen, stellen eine besondere Gefährdung der Sicherheit auf den Straßen dar. Nicht nur Alkohol, auch Drogen verringern die Reaktionsschnelligkeit und Aufmerksamkeit der Kfz- oder Lkw-Fahrer signifikant.

Genau wie Autofahren unter Alkohol-Einfluss ist auch das Fahren unter Drogeneinfluss zu Recht nicht erlaubt und wird bestraft. Bei Drogen am Steuer gibt es aber – anders als bei Alkohol – keine festgelegten Grenzwerte. Die Rechtsprechung lehnt hier eine Festlegung ab.

Die Nachweisbarkeit des Cannabiswirkstoffes THC liegt über der Wirkungsdauer. Das heißt, dass der Drogenkonsum auch noch dann nachweisbar ist, wenn der Konsument glaubt, längst wieder seine Nüchternheit zurückerlangt zu haben. Gerade im Straßenverkehr kann diese zeitliche Verzögerung aber sehr gefährlich werden. Deshalb halte ich eine Veränderung der bestehenden Regeln nicht für zielführend.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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