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Ralph Brinkhaus
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Frage von Mathias T. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Mathias T. bezüglich Bundestag

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus,

wenn die Koalitionsausschußsitzung heute zur Wahlrechtsreform für die nächste Bundestagswahl 2021 keine Lösung bringen sollte, was ziehen Sie, und andere Verantwortungsträger im Bundestag, dann für persönliche Schlußfolgerungen ?

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Thalheim

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thalheim,

vielen Dank für Ihre Frage zur Wahlrechtsreform über abgeordnetenwatch.de

In der von Ihnen angesprochenen Sitzung des Koalitionsausschusses am 25. August 2020 haben sich CDU, CSU und SPD auf eine Reform des Wahlrechts geeinigt. Einige Maßnahmen werden schon für die nächste Bundestagswahl greifen.

Die Reform setzt an drei Stellschrauben an: die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert, Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet und bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben.

Diese Maßnahmen zusammen führen dazu, dass ein weiteres Anwachsen der Größe des Deutschen Bundestages verhindert werden kann. Danach wären mit dem Wahlergebnis von 2017 sechzig Abgeordnete weniger, also statt 709 nur 649 Abgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.

Die Wahlreform wird in zwei Stufen vollzogen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war bereit, eine Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise bereits für die nächste Bundestagswahl 2021 umzusetzen, um die Größe des nächsten Deutschen Bundestages wirksam zu begrenzen. Dem hätten weder rechtliche noch praktische Gründe entgegengestanden, wie Staatsrechtslehrer und der Bundeswahlleiter bestätigt haben. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Reduzierung der Wahlkreise erst zur übernächsten Bundestagswahl (2025) erfolgt. Die gesamte Wahlrechtsreform auf diese Zeit zu verschieben, war für uns keine tragbare Alternative.

Die drei Stellschrauben der Wahlrechtsreform ergänzen sich gegenseitig in ihrer Wirkung. Wir reformieren das Wahlrecht ausgewogen und wirksam - ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl insgesamt zur Disposition zu stellen. Wir haben uns nach beharrlichen Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner - und auch intensiven internen Diskussionen - auf dieses ausgewogene, gestufte Kompromissmodell geeinigt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
https://www.cducsu.de/themen/koalitionsausschuss-einigt-sich-auf-wahlrechtsreform

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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