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Ralph Brinkhaus
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Frage von Jan S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Jan S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

in der Presse habe ich gelesen, daß alle Menschen die im während der Corona Krise im Homeoffice arbeiten ihr Arbeitszimmer absetzen können. Sicherlich ist die Maßnahme verständlich, doch würde sich eine neue Steuerungerechtigkeit ergeben. Menschen, die in der Pflege unter großen Risiko gearbeitet haben, würden keine Steuerleichterungen erhalten, während ein anderer Teil der Arbeitnehmer bevorzugt wäre. Gäbe es eine Lösung, die allen Arbeitnehmern, gerade den Pflegekräften, Steuererleicherungen in der Coronazeit gewähren würde?

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Sehr geehrter Herr Stephan,

vielen Dank für Ihre Frage zur Steuerpolitik in der Corona-Krise über Abgeordnetenwatch.

Sehr geehrter Herr Stephan, die unionsgeführte Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Krise zahlreiche steuerliche Hilfsmaßnahmen auf dem Weg gebracht. Die Kosten für das Homeoffice können bislang aber nicht steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Mit der zeitlich befristeten Absenkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 – der allgemeine Mehrwertsteuersatz ist von 19 Prozent auf 16 Prozent, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt worden – hat die Koalition jedoch bereits eine wichtige Steuererleichterung auf den Weg gebracht, von der alle Konsumenten profitieren.

Um die Arbeit der Pflegekräfte in der Altenpflege in der Corona-Krise zu würdigen, hat der Bundestag darüber hinaus einen Pflege-Bonus beschlossen. Je nach Art und Umfang der Tätigkeit erhalten die Beschäftigten in der Altenpflege bis zu 1.500 Euro Prämie.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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