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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Stefan P. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Stefan P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

• Trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca.9 Mio. Altersvorsorgenden Menschen ignoriert .
• Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst angesparten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Ich habe hier sogar beides (Direktversicherung und Pensionskasse) und bin daher doppelt betroffen!!

• Auch ich gehöre in absehbarer Zeit (Renteneintritt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre) zu den Betroffenen.
• Das ab dem 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Volksvertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen:

1. Frage

• Anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.

2. Frage

• Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei den Beitragszahlungen unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag für Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag für Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt zirka 250 Monate *)
*Lebenserwartung lt. Statistisches Bundesamt Wiesbaden

3. Frage

• Warum werden nur gesetzlich und freiwillig Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).

4. Frage

• Warum wurden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert?
Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?

5. Frage

• Wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung unserer Forderungen?
• Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungs-beiträge vor?

Hinweis:

• Ich mache mir Sorgen und Gedanken, wie sich die zukünftige Altersvorsorge für meine Tochter und Enkel gestaltet. (Bericht von Prof. Raffelhüschen in Euro am Sonntag Ausgabe 05/2020 „Wir erleben die Ruhe vor dem Sturm“)

Generelle Frage an die Politik:

• Welche Gesetzesinitiative planen Sie um die zukünftige Altersvorsorge der Arbeitnehmer sicherzustellen? (Orientierungs-Beispiel Nettolohn-Ersatzquote aus anderen Europäischen Ländern)
• Welche zusätzliche Altersvorsorge empfehlen Sie Ihren Kindern/Enkeln guten Gewissens?

Ich bin gespannt auf Ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Stefan Phillipp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Phillipp,

vielen Dank für Ihre Fragen zu unterschiedlichen Aspekten der Rentenpolitik.

Sehr geehrter Herr Phillipp, über die sogenannte Doppelverbeitragung wurde viele Jahre kontrovers diskutiert. Mit der Ende des vergangenen Jahres verabschiedeten Regelung haben wir hier zumindest endlich eine spürbare Entlastung erreichen können. Auch wenn man jeden Betroffenen verstehen kann, der sich mehr gewünscht hätte - es war nicht leicht, überhaupt eine Regelung zu vereinbaren. So gab es dazu keine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Insofern ist der gefundene Kompromiss grundsätzlich ein Erfolg: Für fast zwei Drittel aller Betriebsrentner wirkt der Freibetrag wie eine Halbierung der Beitragslast. Und es wird jeder entlastet, der heute Beiträge zahlt.

Durch das sogenannte GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz werden die Betriebsrentnerinnen und -rentner in Höhe von 1,2 Milliarden Euro von Krankenversicherungsbeiträgen auf ihre Betriebsrenten entlastet. Wie auch von Ihnen angesprochen sieht die Neuregelung vor, dass ab dem 1. Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro eingeführt wird. Für alle Betriebsrenten bis zu dieser Summe entfallen die Krankenkassenbeiträge komplett. Der Freibetrag soll jährlich an die Lohnentwicklung angepasst werden. Wer eine höhere Betriebsrente erhält, zahlt weiterhin den vollen Kassenbeitrag - allerdings zahlt der Rentenempfänger die Beiträge nur für die Summe, die oberhalb des Freibetrags liegt.

Grundsätzlich hat die große Koalition bereits in der vergangenen Wahlperiode zahlreiche Gesetze zur Leistungsverbesserung in der Rentenversicherung eingeführt. So gab es z.B. Besserstellungen bei der Mütterrente und bei der Erwerbsminderungsrente, aber auch bei der Betriebsrente und bei der Riesterrente. Mit der Flexirente haben wir den Renteneintritt flexibilisiert und hieran wollen wir weiterarbeiten. Auch in dieser Wahlperiode haben wir bereits mehrere Vorhaben auf den Weg gebracht, um das Rentensystem weiterzuentwickeln und zukunftsfest zu machen:

• Doppelte Haltelinie: Absicherung der gesetzlichen Rente auf heutigem Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025. Haltelinie beim Beitragssatz von 20 Prozent.
• Verbesserung bei der Mütterrente: Nachdem 2014 für die vor 1992 geborenen Kinder bereits ein zweites Erziehungsjahr anerkannt worden ist, erhalten die knapp zehn Millionen Mütter und Väter dieser Kinder nun noch einmal einen Zuschlag in Höhe eines halben Entgeltpunktes.
• Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner: Galt bisher, dass jemand, der wegen gesundheitlicher Probleme nicht weiterarbeiten kann, bei der Rente so gestellt wird, als hätte er nur bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet, ist diese Zurechnungszeit nun auf die Regelaltersgrenze von 67 Jahren angehoben worden. Damit gilt das offizielle Renteneintrittsalter auch bei Erwerbsminderung (Volumen: rund eine Milliarde Euro bis 2025).
• Einführung einer Grundrente: Ab 1. Januar 2021 profitieren rund 1,3 Millionen Rentner und Rentnerinnen vom Grundrentenzuschlag.
Wir sorgen für langfristige Stabilität bei der Rente. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Rentenkommission mit dem Ziel einzurichten, Beiträge und Rentenniveau in ein langfristiges Gleichgewicht zu bringen. Diese Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ hat ihre Ergebnisse Ende März 2020 vorgelegt: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Kommission-Verlaesslicher-Generationenvertrag/kommission-verlaesslicher-generationenvertrag.html

Die Kommission hat aufgezeigt, dass auch zukünftig die Alterssicherung generationengerecht gestaltet werden kann. Damit bleibt der Generationenvertrag bestehen und kann zukunftsorientiert fortentwickelt werden. Zwar mögen sich durch die Corona-Krise die Datengrundlagen nun kräftig ändern und neue Herausforderungen entstehen. Der Verdienst der Kommission liegt aber darin, in vielen Punkten einen tragbaren Konsens für unsere weitere Arbeit hergestellt zu haben. Die Kommission regt u.a. an, bei der zusätzlichen Altersvorsorge ein einfaches, verständliches Standardprodukt aufzulegen. Dieser Rat ist richtig, weil wir sehen, dass viele ratlos vor der Frage stehen, wie man am besten Eigenvorsorge fürs Alter macht. Die ist aber wichtig, um später gut abgesichert zu sein. Deshalb sollten wir diesen Rat der Kommission nach Möglichkeit noch in dieser Wahlperiode angehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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