Frage an Ralph Brinkhaus von Lars S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Würden Sie per Gesetz ein Unternehmen mit 300 Arbeitsplätzen zum 31. Dezember 2020 schließen, dem Inhaber defacto ein Berufsverbot aussprechen und eben jene 300 Mitarbeiter und deren Familien somit die Existenz nehmen?
Video: https://www.youtube.com/watch?v=yGWFrbVol1g
Unser Hintergrund:
Wir sind ein Werksvertragsunternehmen aus Bayern im Bereich Wurstproduktion. ABER …
Werkvertragsunternehmen ist nicht gleich Werkvertragsunternehmen - außer für Politik und Medien.
Schon mal überlegt, dass es auch Werkvertragsunternehmen gibt, die Recht und Gesetz achten?
Keine Beanstandungen bei Kontrollen der Bundes- und Landesbehörden haben.
Und dass es Mitarbeiter gibt, die genau in solchen Unternehmen arbeiten möchten - freiwillig und rundum glücklich und zufrieden.
Und das schon seit Jahren. Gibt's nicht? Gibt's doch! Bei uns!
Weitere Faktenchecks: https://lstiefvater.de/werkvertraege
Wir sind sehr auf Ihre Antwort gespannt.
Vielen Dank.
Lars Stiefvater
Stiefvater Unternehmensgruppe
Sehr geehrter Herr Stiefvater,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.
Die COVID19-Pandemie ist wie ein Brennglas und hat uns ganz offen die Verwerfungen in der Fleischindustrie gezeigt. Sie hat ein Schlaglicht auf Arbeits- und Unterbringungsbedingungen in der Fleischindustrie geworfen, die mit unseren Vorstellungen von sozialer Marktwirtschaft unvereinbar sind.
Deshalb hat das Bundeskabinett am 29. Juli 2020 das Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz auf den Weg gebracht. Wichtig sind vor allem, dass die Kontrolldichte in den Betrieben erhöht wird und Verantwortlichkeiten für den Schutz der Beschäftigten klar zugewiesen werden, indem Werkverträge und Leiharbeit im Kernbereich der Betriebe künftig unterbunden werden.
Der Gesetzentwurf setzt die von der Bundesregierung entwickelten Eckpunkte um und wird bestehende Missstände in der Fleischwirtschaft beheben: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Pressemitteilungen/2020/eckpunkte-arbeitsschutzprogramm-fleischwirtschaft.html
In den kommenden parlamentarischen Beratungen werden wir nun u.a. prüfen, welche Regelungen notwendig sind, damit saisonale Produktionsspitzen flexibel aufgefangen werden können, ohne dass diese Regelungen anfällig für Missbrauch sind. In diese Beratungen werden darüber hinaus auch Rückmeldungen der Fachverbände und der betroffenen Unternehmen einfließen.
Sehr geehrter Herr Stiefvater, ich danke Ihnen in diesem Zusammenhang auch für Ihre konstruktive Rückmeldung und hoffe, dass diese grundsätzlichen Informationen für Sie von Interesse sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus