Frage an Ralph Brinkhaus von Mathias T. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus,
wie viele Bundestagsabgeordnete der CDU-Fraktion sind gleichzeitig in der Lobbyarbeit tätig und widerspricht das nicht der Parlamentarier Tätigkeit ?
Mit freundlichen und interessierten Grüßen
M. T.
Sehr geehrter Herr Thalheim,
vielen Dank für Ihre weitere Frage zum Thema „Lobbyismus & Transparenz“ über Abgeordnetenwatch.
Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind im Grundgesetz, im Abgeordnetengesetz und in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages aufgeführt. Bestandteil der Geschäftsordnung sind die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Die Verhaltensregeln enthalten genaue Anzeigepflichten für Spenden, Gastgeschenke und sonstige Zuwendungen für die politische Tätigkeit sowie Tätigkeiten und Funktionen, die vor und neben dem Mandat ausgeübt werden. Diese Offenlegungspflichten (Transparenzregelungen) sollen es den Wählern ermöglichen, sich selbst ein Bild über die Unabhängigkeit der Wahrnehmung des Mandats zu machen, und zwar bei jeder oder jedem einzelnen Abgeordneten. Die Verhaltensregeln finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/resource/blob/194754/d90bf2976b8a03a86fc0c65f3717bb23/web_Verhaltensregeln_2017-data.pdf
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten werden auf der Website des Deutschen Bundestages jeweils mit den Abgeordnetenbiografien veröffentlicht und laufend aktualisiert: https://www.bundestag.de/abgeordnete
Daneben werden die Angaben im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages (Teil II) publiziert.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus