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Ralph Brinkhaus
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Frage von Artur S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Artur S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

wann wird die CDU die Aufhebung der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach §5 Infektionsschutzgesetz im Bundestag beantragen?

Durch was rechtfertigen Sie weiter diesen Zustand? Es gibt zur Zeit weit mehr Ereignisse und Umstände in Deutschland, die mehr Tote fordern als Corona (z.B. Erkrankungen des Atmungssystems ohne Corona laut Statistischem Bundesamt 71.700).

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Der Bundestag hat die „epidemische Lage“ am 25. März 2020 festgestellt und einem Gesetzentwurf „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ zugestimmt. Damit traten eine Reihe von Rechtsverordnungen und Anordnungen in Kraft, um die Covid-19-Pandemie zu bekämpfen. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) steht, dass der Bundestag diese Lage wieder aufhebt, „wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen“ (§5 Abs. 1 IfSG).

Die weltweite Situation – nicht nur in den USA und Brasilien, sondern beispielsweise auch in Israel - mahnt weiterhin zu großer Vorsicht. So ist die weltweite Zahl der Infizierten laut den Daten der Johns-Hopkins-Universität Anfang Juli auf über 12 Millionen Menschen angestiegen. Über 648.966 Menschen sind mittlerweile in Folge einer COVID-19-Erkrankung gestorben. Auch die Ereignisse in meinem Wahlkreis in Gütersloh haben gezeigt, wie schnell wieder regionale Verschärfungen der Maßnahmen nötig sein können. Wir dürfen den großen Erfolg in der Pandemiebekämpfung, den sich die Menschen in unserem Land durch ihre Disziplin in den vergangen Wochen und Monaten erarbeitet haben, nicht durch eine zweite Infektionswelle in Folge einer zu schnellen Aufhebung aller Maßnahmen gefährden.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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