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Frage von Jan S. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Jan S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ich habe gelesen, daß die Bundesregierung beschlossen hat Pflegekräfte eine Anerkennungsprämie für ihre Arbeit während der Corona-Krise zu zahlen. Da ich als Heilerziehungspfleger in einem Wohnhaus für Menschen mit Behinderung arbeite, dachte ich daß ich auch diese Prämie erhalten würden. Jetzt habe ich gehört, daß nur Altenpfleger sie bekommen sollen. Warum werden nicht alle Pflegeberufe einbezogen?

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Sehr geehrter Herr Stephan,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Für die Union bedeutet die geplante Einmalzahlung an Fachkräfte in der Altenpflege eine Anerkennung für deren Leistung in der Pandemie. Am 14. Mai 2020 wurde die sogenannte „Corona-Prämie“ durch den Bundestag beschlossen.

Der Fokus wurde dabei u.a. deshalb auf das Pflegepersonal in der Altenpflege gerichtet, da ein deutlicher Lohnabstand zwischen der Kranken- und Altenpflege zu verzeichnen ist. Ausweislich der Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Oktober 2018 verdienten Fachkräfte in der Altenpflege durchschnittlich (Medianwert im bundesweiten Vergleich) ungefähr 590 Euro weniger als Fachkräfte in der Krankenpflege. Zudem ist die Tarifbindung beim Pflegepersonal in den Kliniken ungleich höher, wodurch die Möglichkeit besteht, Prämien durch Tarifverhandlungen zu erreichen – so ist es bereits auch in einigen Krankenhäusern geschehen. Schließlich war es uns ein Anliegen, dass die Kostenbelastung nicht auf Pflegebedürftige und deren Angehörige durchschlägt durch die Erhöhung der Eigenanteile in Pflegeeinrichtungen.

Gerne möchte ich noch einmal darstellen, welche Regelungen wir nun konkret für die finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten vorgesehen haben: Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Dabei erhalten die höchste Prämie Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung. Aber auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten. Dabei, und auch das ist mir wichtig, ist im Gesetzentwurf ausdrücklich festgehalten, dass die Corona-Prämie nicht zu einer höheren finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen führen darf.

Zur Umsetzung werden Pflegeeinrichtungen zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Aufwendungen für diese Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und im ambulanten Bereich anteilig durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Wege der Vorauszahlung erstattet. In der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres sollen dann das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen Regelungen finden, die die Pflegeversicherung durch Zuschüsse des Bundes entlastet und die dafür Sorge tragen sollen, die jeweiligen Beitragssätze möglichst umfangreich zu stabilisieren sowie die Corona-Prämien zu refinanzieren. Einige Bundesländer haben schon jetzt Boni für bestimmte Berufsgruppen vorgesehen. Daher sieht der Entwurf vor, dass die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege die Corona-Prämie ergänzend z.B. bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken können.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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