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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Norbert N. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Norbert N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

mit Enttäuschung habe ich auf den Internetseiten des Bundestages zur Kenntnis genommen, dass Frau Vera Lengsfeld vom Bundestag nicht ins das Kuratorium des Deutschen Institut für Menschenrechte gewählt wurde. Als Bürgerrechtlerin in der DDR wäre sie meines Erachtens bestens geeignet gewesen.

Warum hat Ihre Fraktion Frau Lengsfeld nicht das Vertrauen ausgesprochen und sie ins DIMR entsandt, insbesondere weil sie doch meines Wissens auch CDU Mitglied ist?

Mit freundlichen Grüßen
N. N.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neilers,

vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch. Gerne erläutere ich Ihnen die Position der CDU/CSU-Fraktion mit Blick auf die Wahlen zum Kuratorium des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR).

Die CDU/CSU-Fraktion hat auch in dieser Wahlperiode wieder die beiden Vertreter für das Kuratorium des DIMR nominiert, die ihre Expertise bereits in den vergangenen Jahren an dieser Stelle in die wichtige Arbeit des Instituts einbringen konnten: Frau Prof. Dr. Christine Schirrmacher als Vertreterin einer wissenschaftlichen Einrichtung mit menschenrechtlichem Bezug sowie Herrn Martin Lessenthin (IGFM) als Vertreter der Zivilgesellschaft. Beide können nach ihrer Wahl durch den Deutschen Bundestag am 5. März 2020 ihr Engagement für das DIMR in guter und bewährter Weise fortsetzen.

Die DDR war ein Unrechtsstaat. Deshalb haben wir tiefen Respekt und Hochachtung vor denjenigen, die den Mut und die Haltung hatten, sich trotz drohender schwerster Konsequenzen für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzusetzen. Dies gilt auch für die Haltung von Frau Lengsfeld in dieser dunklen Zeit.

Es ist schwer nachvollziehbar, aus welchen Motiven Frau Lengsfeld sich von der AfD als Kandidatin für das Kuratorium des DIMR hat nominieren lassen, insbesondere nachdem diese Partei zuvor bereits zwei andere Kandidaten zurückziehen musste.

Schlussendlich hat der Vorschlag der AfD am 7. Mai 2020 im Plenum des Deutschen Bundestages nicht die notwendige parlamentarische Mehrheit erreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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