Frage an Ralph Brinkhaus von Frank H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Brinkhaus!
Die Abgeordnete des Bundestages, Frau Sevim Dagdelen, hatte eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium gestellt, wie hoch die Rüstungsexporte waren, die durch unsere Bundesregierung im ersten Quartal 2020 genehmigt wurden. Demnach wurden durch die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von 1,16 Milliarden Euro genehmigt und damit für 45 Millionen mehr als im Vergleichszeitraum 2019. Dabei sind die Exporte außerhalb der EU und NATO massiv gestiegen (so die Mitteilung der o.g. Bundestagsabgeordneten). Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung? Sehen Sie es auch so wie ich, dass Rüstungsexporte – gerade außerhalb der EU – völlig unsinnig sind? Denn ich denke, dass hierdurch nur noch mehr Probleme gefördert und sogar geschaffen werden. Dieses Geld kann meiner Meinung nach eine Gesellschaft sinnvoller und menschlicher einsetzen. Alles andere, so glaube ich, ist nur Gewinnmaximierung.
Viele Grüße
F. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 9. April auf Abgeordnetenwatch zum Thema Rüstungsexporte.
Grundsätzlich ist das geltende deutsche Rüstungsexportkontrollrecht eines der strengsten weltweit. Es sieht eine Einzelfallprüfung vor, bei der die Art des konkreten Rüstungsexportgutes (zu denen z.B. auch Sanitätszelte für Katastrophengebiete oder gepanzerte Fahrzeuge für diplomatische Missionen gehören) ebenso zu berücksichtigen ist, wie die außenpolitische Situation und die Menschenrechtslage im jeweiligen Empfängerland. Ein pauschaler Ausschluss von Rüstungsexporten in ein bestimmtes Empfängerland ohne Einzelfallprüfung ist im geltenden Recht nicht vorgesehen.
Rüstungsexporte sind ein legitimes Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik. Wenn ein Land einen Beitrag für die Sicherheit Deutschlands und seiner NATO-Partner leisten kann und durch die konkrete Lieferung keine Verletzungen von Menschenrechten etc. zu erwarten sind, kann dies die Lieferung von Waffen und Technologien auch an Nicht-NATO-Staaten rechtfertigen. Die Transparenz bei den Genehmigungsentscheidungen ist durch die jährlichen Rüstungsexportberichte der Bundesregierung sowie die Information des Bundestages über die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates gegeben.
Natürlich setzt sich die CDU/CSU-Fraktion für den Abschluss neuer Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen, die Reduktion der weltweiten Atomwaffenarsenale und eine atomwaffenfreie Welt ein. Hierzu haben wir uns gemeinsam mit der SPD im Koalitionsvertrag von 2018 bekannt. Diese Ziele können wir aber nicht von heute auf morgen erreichen.
Zudem muss auch bedacht werden, dass sich die sicherheitspolitische Lage in der Welt in den vergangenen Jahren wesentlich verschärft hat. Ich denke hier beispielsweise an die Bedrohung durch das nordkoreanische Nuklear- und Raketenprogramm, der einseitige Bruch des INF-Vertrags durch Russland und nicht zuletzt die völkerrechtswidrige Annexion der Krim. Auch das gilt es entsprechend bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus