Frage an Ralph Brinkhaus von Herbert H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
1. Werden Sie die Einrichtung einer sogenannten »Europäischen Friedensfazilität« zur Finanzierung von Militäreinsätzen sowie der Ausbildung und Aufrüstung von Streitkräften in Drittstaaten ablehnen?
Werden Sie in dem Fall, dass Deutschland der »Europäischen Friedensfazilität« zustimmt ...
2 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Waffen, Munition und anderer Kampfausrüstung durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?
3 ... sich dafür einsetzen, dass die Finanzierung und Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen sowie der zugehörigen Munition durch die »Friedensfazilität« explizit ausgeschlossen werden?
4 ... darauf bestehen, dass die Nutzung der »Friedensfazilität« nicht den Prinzipien des Gemeinsamen Standpunktes der EU zur Kontrolle von Rüstungsexporten widersprechen darf?
5 ... sich für eine effektive parlamentarische Überwachung der Maßnahmen im Rahmen der »Friedensfazilität« einsetzen?
6 ... sich für eine effektive Vor-Ort-Kontrolle des Endverbleibs aller im Rahmen der »Friedensfazilität« gelieferten Rüstungsgüter und eine konsequente Ahndung von Verstößen einsetzen?
Sehr geehrter Herr Helle,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur „Europäischen Friedensfazilität“.
Ab 2021 soll die „Europäische Friedensfazilität“ (EFF) als neues Finanzierungsinstrument außerhalb des EU-Haushaltes Mittel für außen- und sicherheitspolitische Maßnahmen bündeln. Die genaue Ausgestaltung, die Struktur und das Verhältnis zu anderen EU-Instrumenten werden derzeit im Rat der EU verhandelt.
Der Deutsche Bundestag wird von der Bundesregierung bei der Einrichtung der EFF entsprechend seiner verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Unterrichts- und Mitwirkungsrechte eingebunden.
Mit der EFF soll in der EU die Möglichkeit geschaffen werden, Ausbildung, Ausrüstung und Beratung von Streitkräften in Drittstaaten zu finanzieren („Ertüchtigung“). Ferner soll ermöglicht werden, die Durchführung von Friedensmissionen finanziell zu unterstützen. Internationale und regionale Organisationen sowie Drittstaaten sollen so in die Lage versetzt werden, selbst Verantwortung für ihre und die regionale Sicherheit zu übernehmen.
Sofern dabei die Ausfuhr von Gütern vorgesehen ist, die der Rüstungsexportkontrolle unterliegen, kommen die nationalen Rechtsvorschriften des ausführenden Staates unverändert zur Geltung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus