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Ralph Brinkhaus
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Frage von Heike R. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Heike R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
weshalb wird den deutschen und den anderen Bürgern der EU versagt, direkt über deren Wunsch zum Verbleib in der EU abzustimmen?
Warum dürfen wir und die anderen EU Bürger nicht abstimmen, ob wir zurück wollen, zur reinen Witschaftsgemeinschaft?
Warum lassen Politiker eine Beschädigung der Demokratie zu, indem z.b. Frau von der Layen, ohne überhaupt zur Wahl gestanden zu haben, plötzlich den höchsten Posten bekommt??? Soll daraus Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erwachsen, oder ist dies nur politisches Kalkül der Mächtigen?
Herr Brinkhaus, beschädigen nicht ununterbrochen die Parteien der s.g. bürgerlichen Mitte die Demokratie und die Ränder (Linke und AFD) sind nur die Nutznießer? Hält die Groko die deutschen Bürgerinnen und Bürger für naiv und unmündig??
Weshalb eigentlich ermittelt die Groko nicht regelmäßig das Stimmungs- und Meinungsbild der Bevölkerung, überlässt stattdessen den extremen Rändern die Initiative, was deren Erstarken ja unwiderlegbar demonstriert?

Mit freundlichem Gruß
Heike Rogall

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rogall,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Die Verfassungsgeber haben sich im Grundgesetz – mit lediglich einer Ausnahme - für ein reines Repräsentativsystem und gegen die Aufnahme von Elementen der direkten Demokratie entschieden. Das bedeutet, dass das Volk die Staatsgewalt nicht direkt ausübt, sondern sie durch Wahlen Repräsentanten überträgt – den Abgeordneten -, die in seinem Auftrag die Entscheidungen im Staat treffen. So bleibt es vorerst bei der einen Ausnahme, dass allein bei Abstimmungen zur Neugliederung des Bundesgebietes nach Art. 29 GG ein Volksentscheid obligatorisch und verbindlich ist.

In der Koalition sind wir uns aber darüber einig, dass wir dringend Überlegungen anstellen müssen, wie wir mehr direkte Demokratie in das Grundgesetz aufnehmen können und wie es einzelne Landesverfassungen ja bereits vorsehen. Daher haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Expertenkommission einzusetzen, die Vorschläge erarbeiten soll, ob und in welcher Form unsere bewährte parlamentarisch-repräsentative Demokratie durch weitere Elemente der Bürgerbeteiligung weiter gestärkt werden kann. Zudem sollen Vorschläge zur Stärkung demokratischer Prozesse erarbeitet werden.

Ich habe damals die Nominierung Ursula von der Leyens als neue EU-Kommissionspräsidentin begrüßt, aber gleichzeitig bedauert, dass das Spitzenkandidatenprinzip damit an seine Grenzen gestoßen ist. Wir müssen daher gemeinsam überlegen, wie wir beim nächsten Mal vermeiden können, dass das Spitzenkandidatenprinzip so ins Leere läuft wie nach den zurückliegenden Wahlen zum europäischen Parlament.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

 

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