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Ralph Brinkhaus
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Frage von Susann W. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Susann W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

ich habe heute nach 6 1/2 Monaten eine Ablehnung meines Baukindergeld Antrages erhalten. Die Begründung war das nicht alle Haushaltsmitglieder gemeldet waren zum Tag der Antragstellung. Dieses Entspricht aber nicht der Richtigkeit. Jetzt habe ich noch nicht ein mal die Möglichkeit einen Neuantrag zu stellen. Ich musste 2 mal Unterlagen nach reichen , das wurde von mir auch fristgerecht erledigt. Es kam aber kein Hinweis oder etwas derart ähnliches auf die jetzige Ablehnung. Leider wirkt es auch, als wenn es so gewollt war um die Frist verstreichen zu lassen. Das Geld sollte einem meiner Kinder zu gute kommen um ihm sein eigenes reich zu schaffen, für seine Selbständigkeit, da er Autist ist.
Auch habe ich mich für den Kauf des Hauses Entschieden aufgrund der Förderung.
Können sie mir vielleicht die Frage beantworten ob ich jetzt noch irgend eine Möglichkeit habe gegen die Ablehnung vor zu gehen, denn die KFW Bank hat da scheinbar so ihre eigenen Klauseln. Leider ist kein Widerspruch möglich und Gerichtlich scheint es auch schwer zu sein. Sie sind doch Mitglied der Partei die das Baukindergeld mit auf denn Weg gebracht haben, vielleicht haben sie ja eine Antwort für mich ob es noch eine chance gibt da gegen vor zu gehen.

Über eine Antwort Würde ich mich freuen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Winkelmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Baukindergeld.

Zunächst muss ich um Ihr Verständnis bitten, dass ich generell keine Rechtsberatung durchführen bzw. keine Einzelfallprüfung vornehmen darf.

Die Frage, ob nach einer Ablehnung beim Baukindergeld eine Klage möglich ist, lässt sich natürlich immer nur individuell beantworten. Dazu sollten Sie gegebenenfalls anwaltlichen Rat suchen. Auch die KfW selbst bietet werktags zwischen 8:00 und 18:00 Uhr eine Beratung über eine kostenfreie Servicenummer an: 0800 539 9006.

Die Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit das Baukindergeld bewilligt werden kann, können Sie den Hinweisen auf dem Merkblatt entnehmen, das auf der KfW-Homepage zum Download bereitsteht:

https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004381_M_424_Baukindergeld.pdf

Wichtig ist: Alle Kriterien müssen am Tag der Antragstellung erfüllt sein. Ist das nicht der Fall, droht eine Ablehnung.

Sehr geehrte Frau Winkelmann, ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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