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Ralph Brinkhaus
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Frage von Jens H. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Jens H. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

Umfragen zufolge will so gut wie niemand im Krankenhaus sterben.

Doch immer noch viel zu oft passiert genau das. Laut Deutschem Evangelischem Krankenhausverband (DEKV) sterben 77 Prozent der Deutschen entweder in einer Klinik oder im Pflegeheim.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article204152876/Tod-im-Krankenhaus-Warum-viele-sterben-wo-sie-nicht-sterben-wollen.html

1. Warum wird der offensichtliche Wunsch von sehr vielen Menschen ignoriert bzw. nicht automatisch erkannt und erfüllt?
2. Ist es aus Ihrer menschlichen Sicht nicht selbstverständlich, im eigenen Bett oder zumindest friedlich einschlafen zu dürfen?
3. Was können Sie persönlich als verantwortlicher Politiker für die Menschen tun bzw. warum fehlt es hier in so besorgniserregender Weise an gesetzlichen Vorgaben, die längstens von den Abgeordneten hätten beschlossen werden müssen???

Beste Grüsse
Hahn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen und sehr sensiblen Thema.

Ich teile Ihre Auffassung, dass der Wunsch vieler Menschen, in einer vertrauten Umgebung sterben zu wollen, wo immer möglich, erfüllt werden sollte. Gerade auch aus diesem Grund haben wir in den letzten Jahren die ambulante und auch stationäre Hospizarbeit und Palliativmedizin ausgebaut – und werden dies auch weiterhin tun.

Wichtig ist mir aber auch, zu betonen, dass die Mediziner und Pflegekräfte in den Krankenhäusern mit aller Kraft dafür arbeiten, Patienten auch auf ihrem letzten Weg einfühlsam zu begleiten. Auch in einem Krankenhaus ist ein würdevolles Sterben möglich. Das ist wesentlich, weil es Fälle gibt, in denen es aus medizinischen Gründen nicht möglich sein wird, ein Sterben zuhause zu ermöglichen.

Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung. Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Palliativversorgung kann ambulant oder stationär erfolgen – auf beides haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch. Die Krankenkassen beraten und unterstützen ihre Versicherten bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) hat der Gesetzgeber zum 1. April 2007 einen gesetzlichen Anspruch auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) geschaffen. Die SAPV umfasst ambulante ärztliche und pflegerische Leistungen bei Palliativpatienten, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen.

In der vergangenen Wahlperiode haben wir die Hospiz- und Palliativversorgung mit dem am 8. Dezember 2015 bzw. am 1. April 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) deutlich gestärkt: Die Maßnahmen dienen der Förderung eines flächendeckenden Ausbaus der Palliativ- und Hospizversorgung und damit auf die Verbesserung der Versorgung von Palliativpatientinnen und Patienten.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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