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Ralph Brinkhaus
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Frage von Frank H. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Frank H. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Brinkhaus!

Wie heute unter https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/lebensmittelueberwachung-103.html im Internet zu lesen ist, gibt es einen Plan, die Lebensmittelkontrollen drastisch zu lockern. Statt monatlichen Kontrollen sollen es nur noch quartalsweise Kontrollen und statt quartalsweiser Besuche nur noch halbjährliche Besuche der Betriebe durch die Ämter geben.

Auf dem Hintergrund der Skandale um den Wurstherstellers Wilke und dem Abschlussbericht des hessischen Verbraucherschutzministeriums ist dieses Vorhaben des Ministeriums schon fast fahrlässig. Der genannte Bericht schildert nämlich, dass die regelmäßigen Kontrollen bei der Fa. Wilke nur quartalsweise statt monatlich stattfanden.

Wie stehen Sie zu diesem Plan des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft? Aus meiner Sicht wird hier der Verbraucherschutz erheblich reduziert. Können Sie dies unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Henrichfreise

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 26. November. Ihre Sorgen kann ich verstehen.

Die Behauptung, die Lebensmittelkontrollen würden verringert oder gar wegfallen, wie in den Medien immer wieder behauptet wird, ist so nicht richtig. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann ich Ihnen folgende Stellungnahme seitens des Ministeriums übermitteln:

„Bei der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb), auf die in der aktuellen Berichterstattung Bezug genommen wird, geht es nicht und ging es nie darum, die Zahl der Lebensmittelkontrollen zu verringern. Es geht stattdessen darum, zu identifizieren, welche Betriebe ein höheres Risiko darstellen, und diese entsprechend intensiver zu beobachten und häufiger zu kontrollieren. Denn es ergibt wenig Sinn, einen unauffälligen Betrieb, der vorbildliche Eigenkontrollen und Qualitätsmechanismen besitzt, ständig wiederkehrend in kurzen Intervallen zu kontrollieren.

Ziel der Neufassung der AVV ist es, die Risikovorsorge für den Verbraucher zu verbessern. Zur besseren Einordnung ein paar weitere Informationen zur AVV RÜb:
Die Lebensmittelüberwachung erfolgt grundsätzlich risikoorientiert. Bei der Risikobewertung von Betrieben gibt es, vereinfacht gesagt, vier Hauptmerkmale, die als Kriterien herangezogen werden:
1. Betriebsart
2. Verhalten des Unternehmers
3. Verlässlichkeit der Eigenkontrollen
4. Hygienemanagement

Seitens der Bundesländer gab es den Wunsch, die Punkte 2 bis 4 stärker zu gewichten. Die Änderungen im Bereich der Risikoeinstufung von Betrieben wurden daraufhin von der Projektgruppe „Risikoorientierte Überwachung“ innerhalb der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) erarbeitet, dann von der Arbeitsgruppe ALB (Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika) in die LAV eingebracht und dort einstimmig verabschiedet.

Die Länder haben die Argumentation vorgetragen, dass die bisherige Einstufung und Bewertung von Betrieben in bestimmten Fällen zu Kontrollfrequenzvorgaben geführt hat, die dem Risiko der jeweiligen Betriebe nicht angemessen sind. Ziel ist es daher, noch zielgerichteter als zuvor Kapazitäten bereit zu stellen, um in Problembetrieben den Überwachungsdruck zu erhöhen.

Mit der Neufassung der AVV RÜb wird diesem Ziel Rechnung getragen. Mit ihr soll eine effizientere Lebensmittel-Überwachung und eine Verbesserung des Verbraucherschutzes erreicht werden. Die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben wird durch die Neufassung modernisiert und bundesweit stärker als bisher vereinheitlicht."

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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