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Ralph Brinkhaus
CDU
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Frage von Nils D. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Nils D. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Brinkhaus,

ich habe eine Frage zu der staatlichen privaten Altersvorsorge die die CDU plant. Ich richte mich an Sie weil Sie der Fraktionsvorsitzende der CDU sind.

Ich arbeite als Softwareentwickler. In unserem Beruf ist ein regelmäßiger Arbeitgeberwechsel Usus. Eine lange Betriebszugehörigkeit wie in dem prädigitalen Zeitalter ist nicht mehr die Regel. Gehaltstechnisch kann ich mir eine private Altersvorsorge durchaus leisten.

Meine Erfahrung mit der privaten betrieblichen Altersvorsorge waren bisher schlecht. Mein erster Arbeitgeber hatte eine Kooperation mit der Raiffeisenbank. Der Makler hat mir einen Vertrag mit attraktiven Einzahlungsbedingungen angeboten. Die utopischen Auszahlsversprechungen habe ich nie geglaubt.

Die Ernüchterung kam beim ersten Arbeitgeberwechsel. Man wollte nun deutlich mehr Einzahlungen von mir bei noch weniger Rendite. Eine Übertragung auf den neuen Arbeitgeber war auch nicht möglich. Ich wurde nie darüber im Vorfeld über die Konditionen aufgeklärt.

Das Resultat daraus ist, dass der Vertrag nun ruht. Ich habe für 4 Jahre 5000 Euro an Gebühren bezahlt und jährlich werden mir über 20 Euro Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt.

Wird die private Altersvorsorge die die CDU angedacht hat für Leute die häufiger den Arbeitgeber wechseln attraktiver sein?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch vom 25. November 2019 zur betrieblichen Altersvorsorge.

Nach derzeitiger Rechtslage ist der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet, die vom alten Arbeitgeber abgeschlossene Altersvorsorge für den Arbeitnehmer zu übernehmen. Hierdurch sind Arbeitnehmer, die häufig ihren Arbeitgeber wechseln, darauf angewiesen, mit ständig neuen Altersvorsorgeverträgen und Betriebsrentenmodellen arbeiten zu müssen.

Dieser Gemengelage stehen wir kritisch gegenüber. Denn klar ist, dass wir unseren Lebensstandard im Alter nur durch ein Zusammenspiel von betrieblicher und privater Altersvorsorge erhalten können. Es ist daher unser Ziel, die betriebliche und private Vorsorge effizienter und verbindlicher auszugestalten.

Erst vor wenigen Tagen wurde hierzu auf dem Bundesparteitag der CDU Deutschlands ein entsprechender Antrag beschlossen (Beschluss Nr. C4, C16, C 17 und i 1). Dieser beinhaltet konkrete Verbesserungen an zentralen Stellen der betrieblichen Altersvorsorge. So soll z.B. ein Standardvorsorgeprodukt für alle Arbeitnehmer geschaffen werden, das keinerlei Abschlusskosten verursacht und durch gedeckelte Verwaltungskosten hervorsticht.

Diese Grundsatzentscheidung nehmen wir sehr ernst und werden prüfen, wie wir die angestrebten Veränderungen politisch umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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