Frage an Ralph Brinkhaus von Raphael H. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
ab dem 01.01.2020 beträgt der neue Mindestlohn 9,35€. Abgesehen davon, dass mit diesem Lohn es schwierig wird, sich selbst und mögliche Kinder oder Ehegatten zu versorgen und abgesehen davon, dass die Problematik um die Rente schon seit Jahrzehnten besteht und man anscheinend gut darin ist, die Augen vor dem Problem zu verschließen; bei 160 Stunden pro Monat ergibt das nach 45 Jahren Arbeit eine Rente von 687€, Sozialversicherungsbeiträge noch nicht abgezogen. Können Sie mir erklären, wie das mit dem Sozialstaatsprinzip Deutschlands vereinbar ist?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 24. November 2019 auf www.abgeordnetenwatch.de.
Die Höhe des Mindestlohns wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission angepasst und festgesetzt. Die hierfür zuständige Mindestlohnkommission besteht aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände. Zu ihren Aufgaben gehört es auch, die Auswirkungen des Mindestlohns im Blick zu halten und ggfs. Anpassungen vorzunehmen.
Bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 war es uns besonders wichtig, dass die Tarifvertragsparteien mit ihrem praktischen Blick schnell auf Fehlentwicklungen in einzelnen Branchen und Regionen reagieren können. Aus diesem Grund haben weder die CDU/CSU-Fraktion noch der Deutschen Bundestag einen Einfluss auf die Höhe des Mindestlohns.
Gerne möchte ich auch darauf verweisen, dass die sog. Rentenkommission im vergangenen Jahr ihre Arbeit aufgenommen hat. Ihr Ziel ist es, Beiträge und Rentenniveau in ein langfristiges Gleichgewicht zu bringen. Die Kommission beschäftigt sich insbesondere auch damit, wie die Alterssicherung für die Zeit nach 2025 ausgestaltet werden muss.
Den Bericht der Rentenkommission erwarten wir im kommenden Jahr und werden auf dieser Grundlage langfristig die Weichen für eine verlässliche und gerechte Rentenpolitik stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus