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Ralph Brinkhaus
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Frage von Dieter G. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Dieter G. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

wann schaffen Sie die doppelten Beiträge auf Betriebsrenten ab. Ich zahle mit meiner Rente zusammen fast 700 € (PV+KK) an Sozialversicherungsbeiträgen. Das halte ich für entschieden zuviel und äußerst ungerecht. Leider komme ich aus dem System der Pflichtversicherung nicht heraus, weil mein monatliches Einkommen immer knapp unter der Beitragsbemessunsgrenze liegt.

In der Hoffnung, dass ich in diesem Jahr noch eine positive Nachricht in meiner Angelegenheit bekomme verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch vom 8. November 2019 zum Thema Senioren.

Wie Sie richtig darlegen, sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V seit 2004 beitragspflichtig. In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir uns in intensiven Gesprächen mit der Frage beschäftigt, welche Veränderungen wir gegebenenfalls vornehmen können und haben versucht, hier eine Lösung zu finden, damit Beitragszahler im Rentenalter nicht zu hoch belastet werden. Dies gilt gerade auch, wenn durch eine private oder betriebliche Altersvorsorge darüber hinaus gezielte Vorkehrungen für eine gute Rente getroffen wurden.

Nun konnten wir im Rahmen der Verhandlungen über die Grundrente eine Einigung innerhalb der Koalition erzielen. Diese sieht vor, dass die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt wird. Das heißt, dass auf diesen Betrag keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben werden. Das halte ich für richtig, weil wir damit alle Betriebsrentner spürbar entlasten.

Damit haben wir eine gute Lösung zur Entlastung aller Betriebsrentner – besonders den Betroffenen mit kleinen Renten - gefunden, die gleichermaßen für alle Generationen von Beitragszahlern verträglich ist. Zugleich finanzieren wir dies seriös aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

In den kommenden Wochen werden wir nun daran arbeiten, diesen Kompromiss schnellstmöglich in geltendes Recht zu gießen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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