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Ralph Brinkhaus
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Frage von Uwe C. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Uwe C. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Brinkhaus,
es geht um das Thema Grundrente.
Ich kann es nicht mehr verstehen, was da in der GroKo bei diesem Thema für ein "Affentheater" herrscht (entschuldigen Sie bitte diesen Ausdruck, aber mir fällt hierzu kein Besserer mehr ein).
In Koalitionsvertrag ist eine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen. Soweit so gut.

Aber warum besteht Ihre Partei bei der Abschaffung des Solbeitrages dann nicht auch auf eine Bedürftigkeitsprüfung?
Was anderes ist doch der Vorschlag der SPD, den Soli für sehr Reiche nicht abzuschaffen, doch wohl nicht?
Aber hier will Ihre Partei ja keine "Bedürftigkeitsprüfung". Hier wollen Sie die Abschaffung auch für die Nichtbedürftigen, den sehr Reichen im Lande also.
Ich jedenfalls kann hier die unterschiedliche Haltung Ihrer Partei in diesen beiden Sachen nicht mehr nachvollziehen.

Ist Ihnen eigentlich nicht klar, dass sie (mit sie meine ich die beiden Regierungsparteien) langsam den letzten Kredit beim Wähler mit diesem "Hickhack" innerhalb der GroKo verspielen?

Wollt "Ihr" oder könnt "Ihr" nicht die Lehren aus den letzten Wahlen ziehen? Wollt "Ihr" immer mehr in der Wählergunst abrutschen, wie die letzten Wahlen ja eindeutig belegen? (Mit "Ihr" meine ich wieder die SPD und die CDU).

Von Volksparteien kann ja wohl keine Rede mehr sein. Nur noch traurig!

Mit freundlichen Grüßen
U. C.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre weitere Nachricht auf Abgeordnetenwatch zum Thema Grundrente.

Bei der Grundrente ist uns wichtig, dass Menschen, die ihr Leben lang berufstätig waren, Angehörige gepflegt oder Kinder erzogen haben, im Alter eine auskömmliche Rente erhalten.

Um sicherzustellen, dass die Grundrente bei denen ankommt, die sie auch tatsächlich benötigen, haben sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD vor wenigen Tagen auf eine umfassende Einkommensprüfung geeinigt. Es gilt dabei ein Einkommensfreibetrag von 1.250 Euro bei Alleinstehenden und 1.950 Euro bei Paaren. Ziel der Einkommensprüfung ist es also, den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die zu beschränken, die es tatsächlich benötigen.

Anders ist die Sachlage beim Solidaritätszuschlag, der seit seiner Einführung im Jahr 1991 von jedem Steuerzahler als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer getragen wurde. Vor diesem Hintergrund sind wir der Überzeugung, dass - wie am 14. November im Deutschen Bundestag beschlossen - auch die Befreiung vom Solidaritätszuschlag für das Gros der Steuerzahler gelten muss.

Mit freundlichen Grüßen

Ralph Brinkhaus

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