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Ralph Brinkhaus
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Frage von Michael U. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Michael U. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

ich habe eine Frage zur Doppelverbeitragung der Direktversichungen.
Ich habe meine Direktversicherung zu 100% aus eigenen Beiträgen aus meinem Nettoeinkommen finanziert. D.h. Steuern und Sozialabgaben habe ich in der Sparphase geleistet. Nach Meinem Verständnis handelt es sich bei dem angesammelten Kapitalstock in der Lebensversicherung um mein Eigentum. Eine Verzinsung hat, auf Grund der Null-Zins Politik der EZB, ja kaum noch stattgefunden. Darf der Staat auf mein Eigentum, die Kapitallebensversicherung, erneut mit 19% Krankenkassenbeiträgen zugreifen, und wenn ja, warum? Bitte keine Begründung, die da lautet, die Karlsruher Richter sagen das wäre rechtens. Gibt es in Deutschland einen Art. 14 GG oder nicht mehr?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Nachricht auf Abgeordnetenwatch vom 22. Oktober 2019.

Gerne verweise ich auf meine Antworten zur sog. Doppelverbeitragung vom 20. März 2019 sowie 14. Dezember 2018.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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