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Ralph Brinkhaus
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Frage von Tim W. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Tim W. bezüglich Familie

Hallo Brinkhaus,

vor 11 Jahren wurde sehr "unschön" meine 10 jährige Partnerschaft durch meine Freundin beendet, super kurzfristig zog Sie und unser Kind aus.
Was ist damals nicht wusste: ich hatte damit zwar noch das Sorgerecht, aber fast per SOFORT das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter verloren. (das ist so laut Gesetz, Jugendamt und Richter wenn der EX das halt nicht möchte!)
.. also ein Elternteil ALLEINE Entscheidet hier über das KINDERWOHL!

2019: Wir als ELTERN nach einer Trennung haben in Deutschland IMME NOCH KEINE FAIREN RAHMENBEDINGUNEN im Familierecht.

1. Machtposition und
2. Unterhalt + Kindergeld in einer Hand = das verhindert (erst einmal als Wochenendpapa oder WE-Mama auserkoren) ... aus unserer Sicht OFTMALS auch nur ein erstes "NACHDENKEN" über eine 50/50 Betreuungsregelung

Die zehntausenden Streitfälle pro Jahr belegen, dass hier was nicht stimmt kann & uns rennt die Zeit mit unseren Kinden weg!

Wie kann es sein, dass das Standardmodell nach TRENNUNG nicht 50/50 ist?; UND erst wenn das nicht ins "Elternleben" passt, es Streit gibt, Umgangsprobleme bei Wegzug auftreten etc. - JA DANN VERSTEHT ES JEDER - OK, & dann können wir als Eltern oder EIN TEIL der Eltern auf dass Jugendamt, Familiengericht (also auf Staatsinstanzen) zugehen um dort eine andere Lösung herbeizuführen.

MEINE BITTE ZU JEDERZEIT: Allen Kindern beide Eltern! (vor & nach einer Trennung)

FRAGE: Können und wollen Sie uns persönlich / ihre Partei hier etwas für
"WIRKLICH FAIRE RAHMENBEDINGUNEN"
für uns Eltern (Mütter UND Väter) & und unsere Kinder in Deutschland, im 21. Jahrhundert tun?

Ich würde mich sehr über eine Nachricht freuen.

Gruss, ein Vater

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wille,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Situation von Kindern nach der Trennung ihrer Eltern und zu Ihrer ganz persönlichen Lebenssituation.

Auch ich bin davon überzeugt, dass es für die Kinder in aller Regel am besten ist, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für ihre Erziehung und Entwicklung übernehmen. Kinder sollten auch nach einer Trennung der Eltern möglichst eng mit beiden Elternteilen verbunden bleiben.

Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die gesetzlichen Regelungen in dieser Wahlperiode anzupassen: „Zumeist wollen beide Elternteile nach Trennung und Scheidung intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben. Dies wollen wir bei Umgang und Unterhalt stärker berücksichtigen, wenn die Eltern sich einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen. Dabei muss das Kindeswohl stets im Mittelpunkt stehen. Wir prüfen, inwieweit Unterhaltsbedarf und Selbstbehalt verbindlich geregelt werden könnten.“

Eine funktionierendes Wechselmodell kann hierbei eine Option darstellen. Es wird bereits heute gerichtlich angeordnet, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht.

In der Praxis ist es freilich schwierig, den wechselnden Umgang mit dem Kindeswohl in Einklang zu bringen, wenn dies von einer Seite abgelehnt wird. Kommen die Eltern nicht zu einer gemeinsamen Lösung, muss - unter den gegebenen organisatorischen und finanziellen Bedingungen der Familie - das Kindeswohl der Maßstab zur Beantwortung der Frage sein, ob ein solches Sorge- und Umgangsmodell im Einzelfall das Beste für das betroffene Kind ist.

Auch mit Blick auf die damit zusammenhängenden Fragen des Unterhaltsrechts gibt es keine einfachen Lösungen. Wir wollen dafür sorgen, dass bei Eltern, die sich die Fürsorge für das gemeinsame Kind teilen, der tatsächliche Aufwand zu den Unterhaltspflichten stärker ins Verhältnis gesetzt werden kann.

Sehr geehrter Herr Wille, ich hoffe, ich konnte verdeutlichen, dass wir die Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Eltern nach Trennung sehr ernst nehmen und daran arbeiten zu angemessenen Lösungen für die familienrechtliche Praxis zu kommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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