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Ralph Brinkhaus
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Frage von Juergen V. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Juergen V. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

in vielen Innenstädten müssen Läden (z.B. Buchhandlungen) schließen, weil sie sich der mächtigen Konkurrenz von Amazon nicht mehr gewachsen sehen. Warum bekommt Amazon dann noch Wirtschaftsförderung bei der Ansiedlung (z. b. bei Bad Hersfeld) obwohl es den Großteil der Steuern gar nicht in Deutschland sondern in Niedrigsteuerländern wie Luxemburg und Niederlande entrichtet? Zudem entsteht eine grobe Wettbewerbsverzerrung durch diese Steuerpolitik. Ein Unternehmen im Einzelhandel bezieht wenig bis gar keine Förderung und entrichtet die vollen Steuersätze. Viele Innenstädte veröden durch diese Politik. Im Europarlament geschieht nichts, weil Unternehmen wie Amazon ständig mit Standortverlagerung drohen. Warum wird hier durch die Politik nicht eingeschritten? Einem geförderten Unternehmen mit Niedrigsteuersätzen und Niedriglöhnen kann der Einzelhandel nichts entgegensetzen. Wie sehen sie diese Entwicklung? Was gedenkt ihre Fraktion hier zu unternehmen um hier entgegenzuwirken?

Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus mit freundlichen Grüßen
J.V.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vanselow,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 7. September 2019 zum Thema Steuervermeidung.

Ihren Ärger über die Steuerpraktiken einiger Staaten in Bezug auf einzelne Unternehmen kann ich gut verstehen. Gewinnverlagerungen in grundlos niedrig besteuernde Staaten sind nicht akzeptabel. Denn Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Entrichtung von Steuern nachkommen, erleiden erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber Händlern, die diese Pflicht verletzen und ihre Waren entsprechend billiger anbieten können. Letztlich geht es hierbei auch um den Schutz von Arbeitsplätzen.

Aus diesem Grund haben wir das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ auf den Weg gebracht, das seit Beginn 2019 in Kraft ist. Dieses erschwert den Umsatzsteuerbetrug ausländischer Händler über Onlinemarktplätze, da Marktplätze in die Pflicht genommen werden, für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten ihrer Händler zu sorgen. Tun sie dies nicht, haften sie für die nicht gezahlte Umsatzsteuer ihrer Händler. Nur wenn die Händler eine Bescheinigung über ihre steuerliche Erfassung in Deutschland vorlegen, können die Onlinemarktplätze sich aus ihrer Haftung für ausgefallene Umsatzsteuer der Händler befreien. Übrigens nehmen wir mit diesem Gesetz in Europa eine Vorreiterrolle ein, wo Maßnahmen zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung erst für 2021 angedacht sind.

Wir unterstützen ferner maßgeblich verschiedene länderübergreifende Initiativen, die der Steuervermeidung von globalen „Playern“ entgegenwirken sollen. Trotzdem werden all die ergriffenen Maßnahmen nicht dazu führen, dass „auf Knopfdruck“ sämtliche Steueroasen in der Welt verschwinden. Staaten sind souverän - wir haben daher nur eingeschränkte Möglichkeiten, auf sie einzuwirken. Mit den ergriffenen bilateralen oder multilateralen Maßnahmen werden wir aber bei diesen Staaten dafür werben, den international anerkannten Standards für Transparenz zu folgen. Diesen Weg werden wir auch im Falle der immer wieder kritisierten US-Unternehmen gehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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