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Ralph Brinkhaus
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Frage von Lars B. •

Frage an Ralph Brinkhaus von Lars B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brinkhaus,

was halten Sie persönlich und was hält ihre Fraktion von einer Wahlrechtsreform auf Bundesebene, um das Mindestwahlalter von 18 auf 16 Jahre herabzusenken? Ich selbst bin 15 Jahre, bin politisch sehr interessiert und empfinde den Gedanken frühstens erst in drei Jahren wählen zu dürfen einfach nur als nierderschmetternd. Viele Jugendliche in meinem Alter interessieren sich stark für die Politik, das haben spätestens die "Fridays for Future" Bewegungen gezeigt. Natürlich ist es auch so, dass sich viele Jugendliche in meinem Alter überhaupt nicht für Politik interessieren und keine Ahnung davon haben, dieses Argument lasse ich aber nicht gelten, da es auch mindestens genau so viele Erwachsene gibt, auf die das ebenfalls zutrifft (das sieht man u.a. an den vielen Nichtwählern). Außerdem wäre diese Wahlrechtsreform endlich mal ein Zeichen, dass die Politik etwas für die Jugend tut. Dies würde noch mehr Jugendliche für die Politik begeistern und sie würden sich nicht mehr so abgehängt fühlen. Ist es daher möglich, durch einen entsprechenden Antrag ihrer Fraktion, endlich das Wahlalter von 18 auf 16 herabzusenken?

Mit freundlichen Grüßen,

L. B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Eingabe vom 31. August 2019 zum Thema Wahlalter.

Ihre Anregung, das Wahlalter bei Bundeswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken, kann ich grundsätzlich gut nachvollziehen. Auf kommunaler Ebene wurde Ihrer Forderung bereits von einigen Bundesländern entsprochen. So senkten u.a. Niedersachen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren das Wahlalter auf 16 Jahre.

Der Bundesgesetzgeber hat indes entschieden, dass die Volljährigkeit eines Menschen erst mit 18 Jahren eintritt. Hiermit geht dann z.B. einher, dass man ohne Zustimmung der Eltern Verträge schließt, seinen Beruf und Wohnort frei wählt, über eigenes Einkommen verfügt, ein Testament ausschlägt, eine Ehe schließt oder an Glücksspielen teilnimmt.

Zugleich führt die gesetzgeberische Entscheidung dazu, dass Jugendlichen unter 18 Jahren bestimmte Lebensbereiche und -erfahrungen verschlossen bleiben. Wer wählt, sollte aber dem Grunde nach an allen Aspekten des Lebens teilnehmen können, weil damit ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und - im besten Fall - eine entsprechende geistige Reife einhergeht.

Sehr geehrter Herr B., bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Ich finde es großartig, dass Sie sich politisch interessieren und Ihre Meinung - etwa über dieses Portal - einbringen. Ich kann und will Ihnen auch nicht absprechen, dass Sie in der Lage sind, abgewogen und politisch für sich zu entscheiden. Zugleich halte ich es aus dargelegten Gründen für sinnvoll, beim Wahlalter auf die Lebenswirklichkeit abzustellen. Danach nimmt vorrangig die Gruppe der über 18-jährigen am Rechts- und Geschäftsverkehr teil.
Das gilt – jedenfalls derzeit – nicht in gleichem Maße für Jugendliche unterhalb dieser Altersschwelle.

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Brinkhaus

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